Google und YouTube müssen im Falle einer Urheberrechtsverletzung nur die Postanschrift der verantwortlichen Nutzer offenlegen, nicht aber die E-Mail-Adressen, die Telefonnummer und die zugewiesene IP-Adresse. Das hat der Bundesgerichtshof...
Das Protokoll der ersten Lesung – In dieser Bundestagssitzung zum "Fünften Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes", ugs. Folgerecht, äußerten sich Alfred Hartenbach (Parl. Staatssekretär im BJM), Sabine Leutheuser-Schnarrenberger (FDP), Günter Krings (CDU/CSU), Lukrezia Jochimsen (Die Linke) und Dirk Manzewski (SPD). Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen) hatte seine Stellungnahme schriftlich eingereicht.
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