Streaming existiert als Distributionsweg in mehreren Branchen und Sektoren der Kultur- und Kreativwirtschaft, mittlerweile ist er auch der meistgenutzte. Den Fokus richtet diese Stellungnahme auf die Themen Transparenz und angemessene Vergütung des Musikstreamings.
Katharina Uppenbrink erklärte zum Ende des Fachgesprächs hin: „Wir sind fest der Meinung, dass wir uns den Themen noch mal verstärkt widmen müssen - auf Grundlage dessen, was Frau Costas und Co (Studie zum Musikstreaming veröffentlicht | Initiative Urheberrecht) ermittelt haben. Wir müssen ins Detail gehen. Das muss nicht eine 700-Seiten oder 500-Seiten Studie sein, aber wir müssen uns punktuell doch noch mal anschauen: Was ist technisch möglich? Was ist rechtlich möglich? Was gibt der Markt her? … Wir haben (im Bereich der Generativen KI) zum Beispiel bewiesen: Man kann innerhalb von vier Wochen auch mal etwas prüfen lassen. Ich meine das gar nicht kritisch, sondern uns rennt überall die Zeit davon. … Deshalb: Der Druck muss ausgeübt werden, aber auch die Bundesregierung kann den Druck ja nur ausüben, wenn das Wissen da ist und deshalb, das ist unsere große Bitte - Lassen Sie uns in die Details gehen! Ökonomisch, wettbewerbsrechtlich, technisch und ja bitte auch technisch!“
Der Musiker Christopher Annen (AnnenMayKantereit) führte in Zusammenhang mit Musikstreaming zu generativer KI aus - denn der Anteil der KI-generativen Songs im Streaming nimmt täglich zu: "Was für uns bei KI-Nutzung extrem wichtig ist, ist, die drei Cs: Consent, Credit und Compensation. Also es muss Opt-in/Opt-out-Möglichkeiten geben, es muss gekennzeichnet sein und wir brauchen eine Vergütung. Bei der Vergütung (sind) es für uns diese drei Sachen: einmal eine Entschädigung für bereits trainierte Sachen, dann das Training selbst, das Zukünftige und den Output und eine Beteiligung am Output - das in aller Kürze zu KI."
Michael Duderstädt wurde für die Verwertungsgesellschaft GEMA konkreter bezüglich der Aberechnungspraktiken: "Pro rata finden wir als GEMA großartig, weil das der Klassiker ist. Wenn ein Werk genutzt wird, wird entsprechend vergütet und wenn ein Werk oft genutzt wird, wird entsprechend mehr vergütet, als wenn es weniger genutzt wird."
Zum Lesen der Stellungnahme der Initiative Urheberrecht bitte das PDF öffnen: