Streaming existiert als Distributionsweg in mehreren Branchen und Sektoren der Kultur- und Kreativwirtschaft, mittlerweile ist er auch der meistgenutzte. Den Fokus richtet diese Stellungnahme auf die Themen Transparenz und angemessene Vergütung des Musikstreamings.
Katharina Uppenbrink erklärte zum Ende des Fachgesprächs hin: „Wir sind fest der Meinung, dass wir uns den Themen noch mal verstärkt widmen müssen - auf Grundlage dessen, was Frau Costas und Co (Studie zum Musikstreaming veröffentlicht | Initiative Urheberrecht) ermittelt haben. Wir müssen ins Detail gehen. Das muss nicht eine 700-Seiten oder 500-Seiten Studie sein, aber wir müssen uns punktuell doch noch mal anschauen: Was ist technisch möglich? Was ist rechtlich möglich? Was gibt der Markt her? … Wir haben (im Bereich der Generativen KI) zum Beispiel bewiesen: Man kann innerhalb von vier Wochen auch mal etwas prüfen lassen. Ich meine das gar nicht kritisch, sondern uns rennt überall die Zeit davon. … Deshalb: Der Druck muss ausgeübt werden, aber auch die Bundesregierung kann den Druck ja nur ausüben, wenn das Wissen da ist und deshalb, das ist unsere große Bitte - Lassen Sie uns in die Details gehen! Ökonomisch, wettbewerbsrechtlich, technisch und ja bitte auch technisch!“
Der Musiker Christopher Annen (AnnenMayKantereit) führte in Zusammenhang mit Musikstreaming zu generativer KI aus - denn der Anteil der KI-generativen Songs im Streaming nimmt täglich zu: "Was für uns bei KI-Nutzung extrem wichtig ist, ist, die drei Cs: Consent, Credit und Compensation. Also es muss Opt-in/Opt-out-Möglichkeiten geben, es muss gekennzeichnet sein und wir brauchen eine Vergütung. Bei der Vergütung (sind) es für uns diese drei Sachen: einmal eine Entschädigung für bereits trainierte Sachen, dann das Training selbst, das Zukünftige und den Output und eine Beteiligung am Output - das in aller Kürze zu KI."
Zum Lesen der Stellungnahme der Initiative Urheberrecht bitte das PDF öffnen: