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Diskurs

Freitag, 05.04.2024

Urheberrechtsabgabe für Cloud-Dienste

Österreichisches Gericht gibt Klage statt

Das Handelsgericht Wien hat der Klage der österreichischen Verwertungsgesellschaft Austro Mechana gegen einen Cloud-Anbieter äuf Zahlung einer Urheberrechtsabgabe stattgegeben.

Das berichtete das Online-Portal Golem am 3. April 2024. Das Handelsgericht Wien bezieht sich in seinem Urteil (Az.: 43 Cg 29/19s – 34) auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshof vom März 2022 (siehe News vom 24. März 2022). Auch in Deutschland hatte die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) daraufhin Schreiben an verschiedene Anbieter von Cloud-Diensten versendet und Auskunft verlangt, um eine Privatkopie-Abgabe für Cloud-Dienste zu erhalten (siehe News vom 8. März 2023).

In den sich daran anschließenden Gerichtsverfahren vor dem Oberlandesgericht München hatte die ZPÜ allerdings stets verloren (siehe News vom 13. Februar 2024). Die Entscheidung des Handelsgerichts Wien sei auf die deutsche Rechtsprechung allerdings nur bedingt übertragbar, schreibt Golem. Es sei allerdings nun wahrscheinlicher, dass sich auch der BGH noch einmal mit den Klagen der ZPÜ befassen werde, den die ZPÜ habe Nichtzulassungsbeschwerden eingereicht.

Pressekontakt: info@urheber.info