Direkt zum Inhalt springen

Diskurs

Mittwoch, 08.03.2023

Privatkopie-Abgabe für Cloud-Dienste

ZPÜ der Verwertungsgesellschaften wird aktiv

Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) hat Schreiben an verschiedene Anbieter von Cloud-Diensten versendet, in denen sie Angaben zu deren Geschäftszahlen verlangt

Das berichtete das Online-Portal Golem am 7. März 2023. Hintergrund ist, so der Artikel weiter, dass die ZPÜ, die die Interessen von neun deutschen Verwertungsgesellschaften wahrnimmt, eine Privatkopie-Abgabe für Cloud-Dienste erreichen will.

Bestärkt in ihrem Vorhaben sehen die Verwertungsgesellschaften sich durch eine Entscheidung des Gerichtshof vom 24. März 2022 (Austro-Mechana ./. Strato) zur Pflicht einer Privatkopie-Abgabe von Anbietern von Cloud-Dienstleistungen. Auch Anbieter von Cloud-Speicherdiensten sind von der Privatkopie-Ausnahme der Urheberrechtsrichtlinie von 2001 (InfoSoc-Direktive) erfasst, hatte der EuGH entschieden. Ob sie dafür auch eine Pauschalabgabe an die Rechteinhaber zahlen müssen, kann der nationale Gesetzgeber regeln (siehe News vom 25. März 2022).

Seitdem versuche die laut Golem, durch empirische Erhebungen den Schaden zu beziffern, der Rechteinhaber durch Cloud-Dienste entstünden. Die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) lehnte einen entsprechenden Antrag der ZPÜ auf Durchführung einer Untersuchung jedoch ab. Erfolglos sei auch der Versuch geblieben, den IT Unternehmerverband BITKOM zu Verhandlungen über den Abschluss eines Gesamtvertrags zur Regelung der Vergütungspflicht aufzufordern.

Doch die ZPÜ lasse „nicht locker“. Inzwischen habe sie vor dem Oberlandesgericht München erste Cloud-Anbieter „wegen Auskunft und Feststellung der Vergütungspflicht für Clouds, Zeitraum 2019 bis 2021" mit einem vorläufigen Streitwert von jeweils 100.000 Euro verklagt. Golem zufolge sei seit der Entscheidung des EuGH unklar, ob und wer für Cloud-Dienste eine Privatkopie-Abgabe zu entrichten habe. Das werde mutmaßlich erst nach jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen geklärt werden könnte.

Pressekontakt: info@urheber.info