Donnerstag, 12.09.2024
Bundesgerichtshof entschied
Keine Urheberrechtsverletzung durch Foto oder Video einer Fototapete
Die Veröffentlichung vom Fotos oder Videos einer Fototapete ist keine Urheberrechtsverletzung, hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem BGH lagen am 11. September 2024 drei Fälle des Landgerichts Düsseldorf zur Entscheidung vor (Az.: I ZR 139/23, I ZR 140/23 und I ZR 141/23). In allen Fällen hatten Personen oder Unternehmen Fototapeten gekauft, die dann im Hintergrund von Fotos oder Videos zu sehen waren, die sie online veröffentlichten.
Der jeweilige Fotograf, der die Bilder für die Tapeten gemacht hat, sah dies als Verletzung seines Urheberrechts an und verlangte von den Personen und Unternehmen eine Entschädigung. Er verschickte Abmahnungen und klagte vor Gericht.
Der BGH hat nun aber wie das LG Düsseldorf entschieden, die Personen bzw. Unternehmen konnten sich „auf eine wirksame konkludente Einwilligung berufen“, wie es in der BGH-Pressemitteilung heißt, sprich: dass der Fotograf dieser Nutzung stillschweigend zugestimmt habe.
Es sei üblich und vorhersehbar, dass Menschen Räume mit Fototapeten fotografieren und die Aufnahmen ins Internet stellen. Wenn der Fotograf das nicht wolle, hätte er diese Einschränkungen beim Verkauf der Tapete den Käufern deutlich machen müssen, etwa durch das Anbringen von Hinweisen. Dies sei in den Fällen nicht geschehen. Auch sei keine namentliche Nennung des Fotografen nötig.
Das LG Köln hatte noch im Jahr 2022 die Vermieterin einer Ferienwohnung wegen Verletzung des Urheberrechts des Fototapeten-Fotografen zu einer Schadenersatzzahlung verurteilt (Az. 14 O 350/21). Das OLG Düsseldorf entschied hingegen im Februar 2024 zugunsten des verklagten Hotels (siehe News vom 14. Februar 2024).
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