Mittwoch, 14.02.2024
Oberlandesgericht Düsseldorf
Keine Urheberrechtsverletzung durch Fototapetenfoto
Die Veröffentlichung eines Fotos einer Fototapete ist keine Urheberrechtsverletzung, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am 8. Februar 2024 entschieden.
Das berichtet beck aktuell. Unter Bezugnahme auf ein Urteil des Landgerichts Köln hatte ein Fotograf gegen eine Hotelbetreiberin geklagt, die auf ihrer Internet-Homepage Fotos eines Spa-Bereichs veröffentlicht hatte, auf denen auch eine Fototapete mit einem Motiv des Fotografen zu sehen war.
Das OLG Düsseldorf urteilte nun, dass das Hotel dadurch nicht die Urheberrechte des Fotografen verletzt habe (Az.: 20 U 56/23). Vielmehr habe der Fotograf auf die Nennung als Urheber stillschweigend verzichtet und mit dem Kauf der Fototapete habe die Beklagte konkludent ein einfaches Nutzungsrecht erworben, die Fototapete zu fotografieren und die Bilder im Internet zu veröffentlichen, so beck aktuell.
Außerdem wirke auch der Grundsatz von Treu und Glauben zugunsten des Hotels. Durch den Vertrieb einer Fototapete sei ein Vertrauenstatbestand dahingehend gesetzt worden, dass eine solche Tapete „im Digitalzeitalter“ nicht nur angebracht, sondern auch fotografiert und so veröffentlicht werden dürfe.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision ist zugelassen.
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