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Diskurs

Mittwoch, 21.12.2022

Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt:

Microsoft soll Corint Media 1,2 Millionen Euro zahlen

Microsoft soll der Verwertungsgesellschaft Corint Media 1,2 Millionen Euro für die Nutzung von Presseinhalten durch die Suchmaschine Bing zahlen.

Das entschied die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und folgte damit einem Eilantrag von Corint Media, teilt die Verwertungsgesellschaft in einer Presseerklärung mit.

Die Zahlung soll den Zeitraum seit 7. Juni 2021, dem Inkrafttreten des Presseleistungsschutzrechts in Deutschland, abdecken. Die unstreitige Zahlung basiert auf einer Vergütungshöhe von 800.000 Euro pro Jahr für das Repertoire von Corint Media – 36 Prozent der deutschen Presseangebote. Sowohl Microsoft als auch Corint Media hätten diesem Vorschlag zugestimmt. Ursprünglich hatte Corint Media 20 Millionen Euro gefordert (siehe News vom 6. April 2022).

Eine abschließende Entscheidung über die Höhe der angemessenen Vergütung soll bis Mitte 2023 erfolgen. Hier erwartet Corint Media nochmals eine Steigerung der Vergütungshöhe in erster Instanz. Die jetzt vorgeschlagene interimistische Zahlung hätte keine präjudizierende Wirkung auf die kommende Entscheidung zur angemessenen Vergütung.

„Der Vorschlag der Schiedsstelle beim DPMA ist ein entscheidendes Signal für die deutsche Presse“, erklärten Markus Runde und Christoph Schwennicke, Geschäftsführer Corint Media. „Diese einstweilige Regelung ist jedoch keine endgültige Entscheidung über die Höhe der angemessenen Vergütung. Sie zeigt aber, in welcher Höhe Nutzer wie Microsoft, Google und Facebook zur Vermeidung einer rechtswidrigen Nutzung vorläufig zahlen müssen.“

Pressekontakt: info@urheber.info