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Diskurs

Mittwoch, 27.07.2022

Durchbruch beim Presseverleger-Leistungsschutzrecht

Corint Media einigt sich mit Ecosia

Nach monatelangen Verhandlungen haben sich die nach eigenen Angaben größte europäische Suchmaschine Ecosia und Corint Media auf einen Musterlizenzvertrag zur Nutzung von Presseinhalten geeinigt.

Die Einigung umfasst damit auch die Zahlung einer angemessenen und dauerhaften Vergütung für die Inhalte der Presseverleger und ihrer Urheber, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Auf eine begleitende gerichtliche Auseinandersetzung zur Klärung etwaig streitiger Fragen rund um das Presseleistungsschutzrecht verzichten die Vertragsparteien.

Die Einigung und der Abschluss des Lizenzvertrages sind auf Dauer angelegt. Ecosia akzeptiert die Lizenzberechnungen von Corint Media zur „angemessenen Vergütung von Suchmaschinenbetreibern“.

Konkret entrichtet Ecosia mit diesem Musterlizenzvertrag eine angemessene Vergütung auf der Grundlage des heutigen Corint Media-Rechteportfolios von rund 30 Prozent der nationalen Presseerzeugnisse. Je nach Umfang der vertretenen Presseleistungsschutzrechte wird Ecosia bis zu 11 Prozent seiner Umsätze an Corint Media als angemessene Vergütung für die Nutzung der Rechte zahlen.

In der Auseinandersetzung mit der weltgrößten Suchmaschine Google um Zahlungen für das Presseverleger-Leistungsschutzrecht hat die Verwertungsgesellschaft Corint Media vor wenigen Tagen die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt angerufen (siehe News vom 25. Juli 2022).

Pressekontakt: info@urheber.info