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Diskurs

Freitag, 26.11.2021

Neue Kulturstaatsministerin

Willkommen, Claudia Roth!

Für Bündnis 90/Die Grünen soll Claudia Roth die Nachfolge von Prof. Monika Grütters als Staatsministerin für Kultur und Medien antreten.

Die Initiative Urheberrecht und ihre Mitgliedsverbände freuen sich auf die Zusammenarbeit mit Frau Roth, die zuletzt für ihre Partei die Koalitionsverhandlungen im Bereich Kultur und Medien geleitet hat und eine ausgewiesene und spürbar begeisterte Kulturpolitikerin ist.

Zu den Aufgaben der künftigen Staatsministerin wird die Moderation der teils widerstreitenden Anliegen in Sachen Urheberrecht gehören. Wir erwarten uns von der Amtsinhaberin, Fürsprecherin der ihr schutzbefohlenen Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen zu sein. Der Koalitionsvertrag bereitet uns in diesem Punkt allerdings Kopfzerbrechen.

Es wird einmal mehr von einem „Interessenausgleich“ als grundlegendem Anspruch ausgegangen; das geschieht aber in keinem anderen Arbeits- und Eigentumsrecht in einer dem UrhR vergleichbaren Form. Um das unmissverständlich auszudrücken: Es handelt sich bei geistigem Eigentum um Eigentum im Sinne des BGB. Ja: Eigentum verpflichtet. Aber das Urheberrecht ist kein Verbraucherrecht; das macht bereits die Formulierung der ersten 11 Paragrafen unmissverständlich klar. Wir Urheber:innen leben davon: ALLEIN davon. Daher ist die Priorisierung im Koalitionsvertrag zu kritisieren: Das Urheberrecht ist das Recht der Urheber:innen; es muss ihnen ermöglichen, Nachfrage vorausgesetzt, von ihrer Arbeit zu leben.

Es wird vereinbart, das reformierte Urheberrecht hinsichtlich seiner Praxistauglichkeit zu evaluieren. Das klingt soweit sinnvoll. Wir müssen aber die Gewährleistung haben, dass

A. dabei zunächst die Praxis der Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen als ausschlaggebende Referenz herangezogen wird und

B. uns allen genug Zeit eingeräumt wird, die erhebliche Komplexität der neuen Regeln zunächst in eine Praxis zu überführen.

Wenn jetzt das Damoklesschwert kurzfristiger Eingriffe in die Reform über uns hängt, dann wird das die Praxisumsetzung auf allen Ebenen erschweren und behindern. Daher brauchen wir die Gewissheit, dass die Überprüfung der Praxistauglichkeit anhand der sich entwickelnden Praxis geschehen wird - und dass es sehr klare Zeitvorgaben für die Evaluierung geben wird; diese müssen mindestens 3 bis 4 Jahre umfassen.

Matthias Hornschuh

Sprecher der Kreativen in der IU

Pressekontakt: info@urheber.info