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Diskurs

Mittwoch, 19.03.2025

Kinohits "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken"

Drehbuchautorin nimmt Berufung zurück

Die Drehbuchautorin Anika Decker hat im Prozess um eine Nachvergütung gegen Til Schweiger und den Filmverleih Warner hat ihre Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zurückgenommen.

Das berichtete die Rechtsanwaltsgesellschaft WBS.LEGAL am 18. März 2025. Das Landgericht Berlin hatte am 27. September 2023 entschieden (Az.: 15 O 296/18), dass Anika Decker aus den Filmeinnahmen der beiden Til-Schweiger-Kinohits „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“ eine Nachvergütung in Höhe von rund 180.000 Euro erhält (siehe News vom 28. September 2023).

Die Drehbuchautorin hatte zuvor erfolgreich gegen die Produktionsfirma auf Erteilung der Auskünfte gemäß § 32a Urheberrechtsgesetz (UrhG) vor dem LG Berlin (siehe News vom 27. Oktober 2020) und dem Kammergericht Berlin (siehe News vom 17. Februar 2022) geklagt.

Nur zu einem kleinen Teil würden Deckers Ansprüche anerkannt, urteilte das LG. Sie muss auch komplett für die Prozesskosten aufkommen. Zwar folgte ihr das Gericht darin, dass sie eine Leistung erbracht habe, die nach dem sogenannten „Fairnessparagrafen“ des Urheberrechts keinesfalls angemessen honoriert wurde. Aber sie hätte sich früher darum kümmern müssen, ihre Ansprüche einzuklagen. Am Löwenanteil wurde sie bislang nicht beteiligt wegen der Verjährungsfrist.

Gegen dieses Urteil hat Anika Decker nun ihre Berufung zurückgenommen.

Pressekontakt: info@urheber.info