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Diskurs

Donnerstag, 17.02.2022

Stufenklage wegen Kinohits „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“

Drehbuchautorin hat Recht auf Auskunft

Die Drehbuchautorin hat ein Recht auf Auskunft über die Filmeinnahmen der beiden Til-Schweiger-Kinohits „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“.

Wie das Kammergericht Berlin am 16. Februar 2022 nach einer mündlichen Verhandlung mitteilte, sind die Berufungen gegen das Teilurteil des Landgerichts Berlin vom 27. Oktober 2020 (siehe News vom 27. Oktober 2020), das der Klage auf Auskunft stattgab, zurückgezogen worden. Damit ist die Entscheidung, mit dem das LG Berlin in erster Instanz dem Auskunftsbegehren der Klägerin im Hinblick auf die Verwertungserträge dieser Filme stattgegeben hatte, rechtskräftig.

Die Drehbuchautorin hatte gegen die Produktionsfirma Barefoot Films von Produzent und Schauspieler Til Schweiger sowie gegen den Verleiher Warner Bros. geklagt. Sie fühlt sich ungerecht bezahlt und forderte im Wege einer Stufenklage in der ersten Stufe eine Offenlegung der Einnahmen aus den Kinohits, zu denen auch Einkünfte aus DVD-Verkäufen, Streamingdiensten und Pay-TV gehören.

Anika Decker will nach Erteilung der Auskünfte gegebenenfalls auf einer weiteren Stufe ihrer Klage eine angemessene Beteiligung an den Verwertungserträgen im Wege der Anpassung ihrer ursprünglichen, für die Arbeit an den Drehbüchern der beiden Filme erhaltenen Vergütung gemäß § 32a UrhG zu verlangen.

Dieser "Fairnessparagraf" sieht eine zusätzliche nachträgliche Bezahlung vor, wenn das ursprüngliche Honorar und die späteren Gewinne in einem auffälligen Missverhältnis stehen. Das LG sah 2020 wegen des überdurchschnittlichen Erfolgs der Filme Anhaltspunkte für einen möglichen Anspruch der Autorin. Im zweiten Schritt der Stufenklage hat die Autorin nun die Möglichkeit, eine höhere Bezahlung einzufordern. "Keinohrhasen" war 2008 der erfolgreichste deutsche Film im Kino. Auch "Zweiohrküken" lockte Millionen Besucher. Die Drehbuchautorin forderte eine nachträgliche Beteiligung an den hohen Einnahmen durch Kino, DVD, Fernsehen und Internet.

Pressekontakt: info@urheber.info