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Diskurs

Donnerstag, 02.12.2021

Angemessene Vergütung für freie Journalist:innen

DJV und dju klagen gegen Kieler Nachrichten

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di und der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) haben Klage gegen den Zeitungsverlag Kieler Nachrichten beim Landgericht Flensburg eingereicht.

Damit soll die Zeitung zur Einhaltung der Gemeinsamen Vergütungsregeln für Freie an Tageszeitungen angehalten werden. Der Verlag hatte seinen freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Honorarbedingungen aufgezwungen, die die branchenweit geltenden Gemeinsamen Vergütungsregeln für Freie an Tageszeitungen erheblich unterschreiten.

Mit ihrer Klage berufen sich die dju in ver.di und der DJV auf § 36b Urheberrechtsgesetz, wonach Gewerkschaften als Vereinigungen von Urheberinnen und Urhebern den Anspruch ihrer Mitglieder auf eine angemessene Honorierung nach den Gemeinsamen Vergütungsregeln auf dem Weg des Verbandsklagerechts geltend machen können. Für die einzelnen freien Journalistinnen und Journalisten entfällt damit das hohe persönliche Risiko, das mit einer individuellen Klage gegen ihren Auftraggeber verbunden wäre.

„Die Gemeinsamen Vergütungsregeln sind ein wichtiges Instrument des Urheberrechtsgesetzes, um die faire Bezahlung der Urheber sicherzustellen“, erklärte DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall in einer Pressemitteilung. „Gegen unterirdische Honorare wie die der Kieler Nachrichten hat der Gesetzgeber mit diesem Paragrafen den Gewerkschaften das Recht an die Hand gegeben, die rote Karte zu zeigen. Davon machen wir erstmals Gebrauch“, so der stellvertretende dju-Vorsitzende Peter Freitag in einer Pressemitteilung.

Pressekontakt: info@urheber.info