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Diskurs

Donnerstag, 16.09.2021

BGH bestätigt Urheberverbände

ZDF muss in die Schlichtung

Die Schlichtungsverfahren der Berufsverbände BFS, BVK und VSK mit dem ZDF und Network Movie zur Aufstellung einer gemeinsamen Vergütungsregel ist sowohl hinsichtlich der Eigenproduktionen, wie auch der Auftragsproduktionen, mit beiden Schlichtungspartnern rechtmäßig.

Das hat der Bundesgerichtshof am 17. Juni 2021 (Az.: I ZB 93/20) auf Rechtsbeschwerde von ZDF und Network Movie gegen die von den Verbänden der UrheberAllianz verlangten Schlichtungen entschieden. Die Urteilsbegründung wurde jetzt veröffentlicht. „Damit werden die bereits laufenden Schlichtungen zur Aufstellung einer gemeinsamen Vergütungsregel (GVR) auf eine klare Grundlage gestellt“, heißt es in einer Pressemitteilung der UrheberAllianz, die aus BFS, BVK und VSK besteht.

Das ZDF hatte behauptet, es sei bei Auftragsproduktionen, für welche ihm Nutzungsrechte umfänglich übertragen werden, kein Werknutzer. Die Urheberverbände müssten sich an die mit den Kreativen vertragschließenden Produzenten halten, wenn Vergütungsregeln mit Folgevergütungen gefordert würden. Das ZDF nutze die Leistungen der Kreativen nur als Lizenznehmer, sei aber zur Schlichtung im Bereich Auftragsproduktion nicht verpflichtet, weil kein direkter Vertragspartner. Nach dem Beschluss des BGH sei diese Argumentation nun unhaltbar.

Außerdem ergebe sich aus dem BGH-Beschluss, dass Regelungen in Tarifverträgen nur dann vorrangig sind, wenn sämtliche Voraussetzungen für ihre Anwendung gegeben sind, also unter anderem Arbeitnehmereigenschaft und Mitgliedschaft in der Gewerkschaft. Die repräsentativen Urheberverbände können durch den Abschluss von GVR auch für Freiberufler (Rechnungssteller) und für Dritte (Nicht-Verbandsmitglieder) wirksame Regelungen aufstellen. Eine solche Wirkung entfalten Tarifverträge regelmäßig nicht.

Erstmals sei höchstrichterlich festgestellt worden, dass ein Sender mit Vereinigungen von Urhebern zur Aufstellung angemessener Vergütungen für Werknutzungen in eine Schlichtung gehen muss. Bis heute haben sich diverse Sender gegenüber der UrheberAllianz darauf berufen, sie seien bei Auftragsproduktionen nicht Vertragspartner der Urheber und müssten daher mit den Berufsverbänden nicht darüber verhandeln, wie Urheber bei der Nutzung von Auftragsproduktionen angemessen zu vergüten sind.

Pressekontakt: info@urheber.info