Dienstag, 19.05.2026
Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C 496/24 zu Offline Streaming-Kopien
Tethered Downloads
Mit Urteil vom 16.04.2026 hat sich der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache C 496/24 mit der rechtlichen Einordnung von Offline-Streaming-Kopien (sog. Tethered Downloads) befasst.
"Er hat die Vorlagefrage des niederländischen Gerichts dahingehend beantwortet, dass die Zugänglichmachung eines geschützten Werks mittels einer Offline-Streaming-Kopie unter bestimmten Voraussetzungen nicht unter die in Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 2001/29/EG vorgesehene Ausnahme für Privatkopien falle.
Man wird in Zukunft im jeweiligen Einzelfall betrachten müssen, wann die vom europäischen Gerichtshof aufgestellten idealisierten Voraussetzungen für das Vorliegen einer Offline-Streaming-Kopie tatsächlich vorliegen. Laut dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs liegt eine Offline-Streaming-Kopie nur dann vor, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. Urteil des EuGH vom 16.04.2026, C 496/24, Rdnr. 15, 16):
- Der Anbieter des entgeltlichen Streaming-Dienstes speichert den – vom Nutzer zuvor in der App ausgewählten – Inhalt auf dem Endgerät in einen vom Anbieter speziell ausgewählten Speicherbereich, den der Nutzer nicht frei bestimmen oder ändern kann.
- Aufgrund technischer Schutzmaßnahmen, insbesondere durch Verschlüsselungsmethoden des Anbieters, bleiben die Inhalte ausschließlich innerhalb der Streaming-App zugänglich und können vom Nutzer nicht an einen anderen Ort außerhalb des Dienstes verschoben oder auf ein anderes Medium übertragen werden.
- Nach Ablauf einer bestimmten Frist, insbesondere bei Beendigung des Abonnements oder in anderen in den Nutzungsbedingungen geregelten Fällen, oder wenn der Rechteinhaber seine Einwilligung widerruft, werden die auf dem Gerät des Nutzers gespeicherten Inhalte automatisch gelöscht.
- Der Rechteinhaber behält die Kontrolle über die betreffenden Werke. Er kann bestimmen, welche Werke den Abonnenten zur Verfügung gestellt werden, und er kann den Zugriff auf Offline-Streaming-Kopien sperren oder einen Download löschen.
Es gilt nun insbesondere von den nationalen Gerichten zu bewerten, ob und wann diese strengen Voraussetzungen in der Praxis überhaupt vorliegen."
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Pressekontakt: info@urheber.info