Dienstag, 19.05.2026
Neu erschienener Aufsatz von Professor Dr. Dornis und Professor Dr. Stober in der GRUR
„Von der Rechtsanwendung im KI-Maschinenraum – ein kritischer Blick auf GEMA/OpenAI“
In einem neuen Aufsatz analysieren Prof. Dr. Tim W. Dornis und Prof. Dr. Sebastian Stober die Entscheidung des „ChatGPT“-Urteils des LG München in technischer und juristischer Hinsicht.
Der Beitrag stellt unter anderem klar, dass die scheinbare Nicht-Reproduzierbarkeit von KI-Output auf externen Faktoren beruht. Sie steht einem Vervielfältigungskonzept im Rechtssinne nicht entgegen. Zudem wird in dem Aufsatz das vom Gericht entwickelte „Memorisierungs"-Konzept kritisch betrachtet und für unvollständige Übernahmen von Trainingsdaten präzisiert. Prof. Dr. Tim W. Dornis und Prof. Dr. Sebastian Stober plädieren für eine teleologisch kohärente Entweder-oder-Regel bzgl. der TDM-Schranke: Greift das KI-Training in Verwertungsrechte ein, können auch die vorbereitenden Datensammlungshandlungen nicht über § 44b UrhG gerechtfertigt werden.
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