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Diskurs

Donnerstag, 28.09.2023

Kinohits "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken"

Drehbuchautorin erhält Nachvergütung

Die Drehbuchautorin Anika Decker erhät aus den Filmeinnahmen der beiden Til-Schweiger-Kinohits „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“ eine Nachvergütung in Höhe von rund 180.000 Euro.

Das hat das Landgericht Berlin am 27. September 2023 entschieden (Az.: 15 O 296/18). Die Drehbuchautorin hatte zuvor erfolgreich gegen die Produktionsfirma auf Erteilung der Auskünfte gemäß § 32a Urheberrechtsgesetz (UrhG) vor dem LG Berlin (siehe News vom 27. Oktober 2020) und dem Kammergericht Berlin (siehe News vom 17. Februar 2022) geklagt.

Das Landgericht hat nun mit seinem neuen Urteil festgestellt, dass ein Anspruch der Klägerin auf Zahlung einer weiteren angemessenen Vergütung nach § 32a UrhG dem Grunde nach besteht. „Angesichts des weit überdurchschnittlichen Erfolges der beiden Filme habe die Klägerin einen Anspruch darauf, die vereinbarte Vergütung nachträglich anzupassen“, heißt es in der Pressemitteilung des LG Berlin.

Jedoch stünde der Klägerin nur ein Anspruch auf Vertragsanpassung bzw. Zahlung einer weiteren angemessenen Vergütung für die von ihr erstellten Drehbücher für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2015 zu, da – so das Gericht – Anpassungsansprüche für den Zeitraum vor dem 1. Januar 2015 verjährt sind.

Die Drehbuchautorin hatte gegen die Produktionsfirma Barefoot Films von Produzent und Schauspieler Til Schweiger sowie gegen den Verleiher Warner Bros. geklagt. Sie fühlt sich ungerecht bezahlt und forderte im Wege einer Stufenklage in der ersten Stufe eine Offenlegung der Einnahmen aus den Kinohits, zu denen auch Einkünfte aus DVD-Verkäufen, Streamingdiensten und Pay-TV gehören.

Anika Decker wollte nach mit ihrer Klage eine angemessene Beteiligung an den Verwertungserträgen im Wege der Anpassung ihrer ursprünglichen, für die Arbeit an den Drehbüchern der beiden Filme erhaltenen Vergütung gemäß § 32a UrhG zu verlangen. Dieser "Fairnessparagraf" sieht eine zusätzliche nachträgliche Bezahlung vor, wenn das ursprüngliche Honorar und die späteren Gewinne in einem auffälligen Missverhältnis stehen.

Update | Der Deutsche Drehbuchverband (DDV) begrüßte den Richterspruch als „ein für Drehbuchautor*innen durchaus wegweisendes Urteil“.

Pressekontakt: info@urheber.info