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Diskurs

Donnerstag, 26.10.2023

Kinohits "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken"

Drehbuchautorin geht in Berufung

Die Drehbuchautorin Anika Decker geht im Prozess um eine Nachvergütung gegen Til Schweiger und den Filmverleih Warner in Berufung.

Das berichtete die Süddeutsche Zeitung am 25. Oktober 2023. Das Landgericht Berlin hatte am 27. September 2023 entschieden (Az.: 15 O 296/18), dass Anika Decker aus den Filmeinnahmen der beiden Til-Schweiger-Kinohits „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“ eine Nachvergütung in Höhe von rund 180.000 Euro erhält (siehe News vom 28. September 2023).

Die Drehbuchautorin hatte zuvor erfolgreich gegen die Produktionsfirma auf Erteilung der Auskünfte gemäß § 32a Urheberrechtsgesetz (UrhG) vor dem LG Berlin (siehe News vom 27. Oktober 2020) und dem Kammergericht Berlin (siehe News vom 17. Februar 2022) geklagt.
Nur zu einem kleinen Teil würden Deckers Ansprüche anerkannt, urteilte das LG. Sie muss auch komplett für die Prozesskosten aufkommen. Zwar folgte ihr das Gericht darin, dass sie eine Leistung erbracht habe, die nach dem sogenannten „Fairnessparagrafen“ des Urheberrechts keinesfalls angemessen honoriert wurde. Aber sie hätte sich früher darum kümmern müssen, ihre Ansprüche einzuklagen. Am Löwenanteil wurde sie bislang nicht beteiligt wegen der Verjährungsfrist.

Gegen dieses Urteil hat Anika Decker nun Berufung eingelegt, wie die SZ meldete. Damit landet der Fall erneut vor dem Berliner Kammergericht. Decker und ihr Anwalt argumentieren, dass Erlöse aus sämtlichen DVD-, Fernseh- und Nebenrechten gezählt werden müssen, die nach den jeweiligen Kinostarts der Filme angefallen sind, und die im Zuge des Prozesses überhaupt erst offengelegt werden mussten – das wären nach Auskunft der SZ mehr als zwei Millionen Euro.

Pressekontakt: info@urheber.info