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Diskurs

Mittwoch, 16.11.2022

Gesetz über digitale Dienste

Digital Services Act (DSA) in Kraft

Am heutigen 16. November 2022 tritt das EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA) in Kraft.

Das hat die EU-Kommission in einer Presseerklärung mitgeteilt. Das DSA (Digital Services Act) gilt für alle digitalen Dienste, die Verbraucher mit Waren, Dienstleistungen oder Inhalten verbinden. Es schafft umfassende neue Verpflichtungen für Online-Plattformen, um Schäden zu reduzieren und Risiken im Internet zu begegnen, führt starke Schutzmaßnahmen für die Rechte der Nutzer im Internet ein und stellt digitale Plattformen unter einen neuen Rahmen für Transparenz und Rechenschaftspflicht.

Das DSA führt ein umfassendes neues Regelwerk für Online-Vermittlungsdienste ein, wie diese ihre Dienste und Verfahren zu gestalten haben. Die neuen Regeln beinhalten neue Verantwortlichkeiten, um die Verbreitung illegaler Inhalte und illegaler Produkte im Internet zu begrenzen, den Schutz von Minderjährigen zu verbessern, den Nutzern mehr Wahlmöglichkeiten und bessere Informationen zu bieten.

Nach dem heutigen Inkrafttreten des DSA haben Online-Plattformen 3 Monate Zeit, um die Anzahl der aktiven Endnutzer (17. Februar 2023) auf ihren Websites zu melden. Die Kommission fordert außerdem alle Online-Plattformen auf, ihr die veröffentlichten Zahlen mitzuteilen. Kürzlich war auch das EU-Gesetz über digitale Märkte (DMA) in Kraft getreten (siehe News vom 1. November 2022).

Pressekontakt: info@urheber.info