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Diskurs

Dienstag, 01.11.2022

Gesetz über digitale Märkte

Digital Markets Act (DMA) in Kraft

Am 1. November 2022 tritt das EU-Gesetz über digitale Märkte (DMA) in Kraft.

Das hat die EU-Kommission in einer Presseerklärung mitgeteilt. Das DMA (Digital Markets Act) legt Verpflichtungen für große Online-Plattformen fest, die als sogenannte Gatekeeper auf dem digitalen Markt tätig sind. Bei ihnen handelt es sich um Plattformen, die über den Marktzugang entscheiden und daher für Verbraucherinnen und Verbraucher kaum zu umgehen sind. Das Gesetz soll ein faireres Geschäftsumfeld und mehr Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher bewirken.

Das Gesetz über digitale Märkte (im Amtsblatt der EU veröffentlichter Text) steht in engem Zusammenhang mit dem Digital Services Act (DSA). Verstößt ein Gatekeeper gegen die Vorschriften, kann die Kommission künftig Geldstrafen in Höhe von bis zu zehn Prozent des im vorhergehenden Geschäftsjahr weltweit erzielten Gesamtumsatzes verhängen. Bei wiederholten Verstößen können die Strafen bis zu 20 Prozent des Umsatzes betragen.

Mit seinem Inkrafttreten wird das DMA in seine entscheidende Umsetzungsphase eintreten. Ab dem 2. Mai 2023, also in sechs Monaten, soll es dann Anwendung finden. Ab dann müssen potenzielle Torwächter innerhalb von zwei Monaten und spätestens bis zum 3. Juli 2023 der Kommission mitteilen, wenn ihre zentralen Plattformdienste die im Gesetz über digitale Märkte festgelegten Schwellenwerte erreichen.

Sobald die Kommission die vollständige Mitteilung erhalten hat, verfügt sie über 45 Arbeitstage, um zu prüfen, ob das betreffende Unternehmen die Kriterien erfüllt, und es als Torwächter zu benennen (der späteste Termin dafür wäre der 6. September 2023). Nach ihrer Benennung haben Torwächter sechs Monate Zeit, um die Anforderungen des Gesetzes über digitale Märkte zu erfüllen. Diese Frist läuft spätestens am 6. März 2024 ab.

Pressekontakt: info@urheber.info