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Diskurs

Dienstag, 05.07.2022

Europäisches Parlament

DMA und DSA vom Plenum beschlossen

Am 5. Juli 2022 fand im Parlament die Schlussabstimmung über das neue Gesetz über digitale Dienste (DSA) und das Gesetz über digitale Märkte (DMA) statt.

Das Gesetz über digitale Dienste wurde mit 539 zu 54 Stimmen bei 30 Enthaltungen angenommen. Das Gesetz über digitale Märkte wurde mit 588 zu 11 Stimmen bei 31 Enthaltungen angenommen.

Das neue Regelwerk der EU legt beispiellose Anforderungen an die Rechenschaftspflicht von Online-Unternehmen in einem offenen und wettbewerbsfähigen digitalen Markt fest. Die beiden Gesetze sollen bei der Wirkung der Technologiebranche auf Gesellschaft und Wirtschaft ansetzen. So sollen klare Normen für Geschäftstätigkeit und Dienstleistungen von Technologieunternehmen festgelegt werden, die mit den Grundrechten und Werten der EU im Einklang stehen. „Was außerhalb des Internets verboten ist, sollte auch im Internet verboten sein“, heißt es in der Pressemitteilung des Europäischen Parlaments.

Das DSA verpflichtet Anbieter digitaler Dienste wie soziale Medien oder Marktplätze eindeutig dazu, gegen die Verbreitung illegaler Inhalte, Desinformation und andere Gefahren für die Gesellschaft vorzugehen. Die Anforderungen an die Plattformen stehen in einem angemessenen Verhältnis zu ihrer Größe und den Gefahren, die von ihnen für die Gesellschaft ausgehen.

Das DMA legt Verpflichtungen für große Online-Plattformen fest, die als sogenannte Gatekeeper auf dem digitalen Markt tätig sind. Bei ihnen handelt es sich um Plattformen, die über den Marktzugang entscheiden und daher für Verbraucherinnen und Verbraucher kaum zu umgehen sind. Das Gesetz soll ein faireres Geschäftsumfeld und mehr Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher bewirken.

Verstößt ein Gatekeeper gegen die Vorschriften, kann die Kommission künftig Geldstrafen in Höhe von bis zu zehn Prozent des im vorhergehenden Geschäftsjahr weltweit erzielten Gesamtumsatzes verhängen. Bei wiederholten Verstößen können die Strafen bis zu 20 Prozent des Umsatzes betragen.

Sobald der Europäische Rat die beiden Gesetze im Juli (DMA) und im September (DSA) offiziell annimmt, werden sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht und treten 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Das Gesetz über digitale Dienste ist in der EU unmittelbar anwendbar und gilt 15 Monate nach seinem Inkrafttreten bzw. frühestens ab dem 1. Januar 2024. Für sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen gilt das Gesetz über digitale Dienste schon früher – und zwar vier Monate nachdem sie von der Kommission als Gatekeeper eingestuft wurden.

Das Gesetz über digitale Märkte gilt sechs Monate nach seinem Inkrafttreten. Die Gatekeeper haben nach ihrer Einstufung höchstens sechs Monate Zeit, den neuen Verpflichtungen nachzukommen.

Pressekontakt: info@urheber.info