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Diskurs

Mittwoch, 30.11.2016

Portabilität in der EU: Rechtausschuss beschließt Bericht

Update | Der Rechtausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) hat seinen Bericht zum „Verordnungsvorschlag zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhalten im Binnenmarkt“ der EU-Kommission beschlossen. „Ich bin sehr erfreut, als...

Update | Der Rechtausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) hat seinen Bericht zum „Verordnungsvorschlag zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhalten im Binnenmarkt“ der EU-Kommission beschlossen.
„Ich bin sehr erfreut, als Berichterstatter an der Ausarbeitung dieser Verordnung mitgewirkt zu haben, die es ermöglicht, die einheitliche Anwendung der Vorschriften für die Bestimmungen von Online-Inhalten in Europa zu reformieren, wie unsere Mitbürgern es erwarten“, erklärte anschließend der Ausschussvorsitzende Jean-Marie Cavada in einer Pressemitteilung. „Ich bin ebenso erfreut, dass der Bericht es ermöglicht, die Achtung der Territorialität zu gewährleisten, die für die ordnungsgemäße Entwicklung und Finanzierung des audiovisuellen und kinematografischen Sektors in Europa wesentlich ist.“ Cavadas Bericht wurde mit 22 Ja-Stimmen und ohne Nein-Stimmen und Enthaltungen angenommen.
Die Bereitstellung von urheberrechtlich geschützten Online-Inhalten ist nach wie vor weitgehend durch territoriale und exklusive Lizenzierungspraktiken gekennzeichnet, die zu einem Mangel an grenzüberschreitender Mobilität in der EU führen. Dies wird sich mit der Portabilitätsverordnung, die unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten gelten wird, ändern. Solange EU-Bürger den Nachweis eines ständigen Wohnsitzes in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat eingereicht haben, wenn sie einen Online-Inhaltsservice abonnieren, haben sie Zugang zu den vorgeschlagenen Inhalten, unabhängig davon, welches Gerät sie benutzen und in welchem Mitgliedstaat sie unterwegs sind, egal aus welchen Gründen.
Dem Rechtausschuss ging es bei seinen Änderungsvorschlägen (Download) insbesondere um starke Überprüfungsmaßnahmen der Portabilität, wie zufällige Überprüfungen der IP-Adresse des Teilnehmers, aber immer unter Gewährleistung der Privatsphäre der Nutzer und Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten (keine Geolocation), sowie die ordnungsgemäße Anwendung der relevanten Urheberrechtsregeln.
Die EU-Kommission hatte ihren Verordnungsvorschlag zur Portabilität am 9. Dezember 2015 zusammen mit ihrem Konzept für eine Reform des EU-Urheberrechts in der Kommissionsmitteilung „Schritte zu einem modernen, europäischeren Urheberrecht“ öffentlich vorgestellt (siehe News vom 9. Dezember 2015). Im Mai 2016 hatte sich der Europäische Rat auf wesentliche Grundsätze für den Verordnungsvorschlag geeinigt (siehe News vom 27. Mai 2016). Nun hat der Rechtausschuss Jean-Marie Cavada das Mandat erteilt, Verhandlungen mit dem Rat aufzunehmen, um einen Kompromiss über das vorgeschlagene Gesetz zu erreichen.
Ebenfalls im Rahmen seiner Sitzung am 9. November 2016 hat der Rechtausschuss eine öffentliche Anhörung zur EU-Urheberrechtsreform durchgeführt (siehe News vom 28. November 2016). Bei diesem Hearing in Brüssel ging es im Wesentlichen um Maßnahmen zu Online-Plattformen – dabei auch um die Vergütung von Urhebern und Rechtsinhabern.

Pressekontakt: info@urheber.info