Mittwoch, 06.01.2016
Leistungsschutzrecht: Presseverlage klagen gegen Google
Die Auseinandersetzung deutscher Presseverleger mit Google um das Presse-Leistungsschutzrecht geht vor Gericht. Die Verleger reichten erwartungsgemäß Zivilklage gegen den US-Suchmaschinenkonzern ein. Das hat die VG Media mitgeteilt, meldet die Nachrichtenagentur
Die Auseinandersetzung deutscher Presseverleger mit Google um das Presse-Leistungsschutzrecht geht vor Gericht. Die Verleger reichten erwartungsgemäß Zivilklage gegen den US-Suchmaschinenkonzern ein. Das hat die VG Media mitgeteilt, meldet die Nachrichtenagentur Reuters.
Dass eine langjährige juristische Auseinandersetzung droht, war erwartet worden, nachdem sowohl die Verwertungsgesellschaft wie auch Google Widerspruch gegen den Einigungsvorschlag der zuständigen Schiedsstelle beim DPMA eingelegt hatten (siehe News vom 28. Oktober 2015). Die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes hatte am 24. September 2015 entschieden, der von der VG Media aufgestellte Tarif sei zwar anwendbar, aber zu hoch, und die drei Anträge der Verwertungsgesellschaft zurückgewiesen (siehe News vom 25. September 2015).
Ein Google-Sprecher wollte den Schritt der VG Media nicht kommentieren, erklärte gegenüber heise online aber, dass es sich bereits um die fünfte „Klage“ der Verwertungsgesellschaft gegen den Konzern in Sachen Leistungsschutzrecht handele. Eine weitere ist ebenfalls beim Berliner Landgericht anhängig, in der am 19. Februar mündlich verhandelt werden soll. Außerdem blieben zwei Beschwerden der VG Media beim Bundeskartellamt erfolglos (siehe News vom 9. September 2015).
Das umstrittene Gesetz zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage wurde 2013 kurz vor dem Ende der schwarz-gelben Legislaturperiode verabschiedet (siehe News vom 1. März 2013). Geld vom Suchmaschinenbetreiber Google an die Zeitungsverlagen ist bisher nicht geflossen. Im Oktober 2014 haben die meisten der in der VG Media zusammengeschlossenen Verlage bei der Durchsetzung des Presse-Leistungsschutzrechts vorerst vor Google kapituliert (siehe News vom 23. Oktober 2014), wenig später auch das Medienhaus Springer (siehe News vom 5. November 2014). in Erfahrung bringen können. Eine Evaluierung des Gesetzes ist von der Bundesregierung bislang nicht in Auftrag gegeben worden (siehe News vom 17. Dezember 2015).
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