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Diskurs

Mittwoch, 06.10.2021

Zahlungen an Herausgeber und an einen Förderungsfonds

Ausschüttungen der VG Wort rechtswidrig

Update | Die Ausschüttungen der VG Wort an Herausgeber und an den „Förderungsfonds Wissenschaft“ der Verwertungsgesellschaft waren rechtswidrig, hat das Landgericht München I am 4. Oktober 2021 entschieden.

Geklagt hatte ein wissenschaftlicher Autor gegen die Verwertungsgesellschaft. Er vertritt die Auffassung, die VG Wort habe durch die Zahlungen an Herausgeber und an den „Förderungsfonds Wissenschaft“ seine ihm zustehende Ausschüttungen im Zeitraum 2016 bis September 2019 unzulässigerweise gemindert.

Das LG München I gab der Klage statt (Az.: 42 O 13841/19). Die Ausschüttung an Herausgeber sei nicht vom satzungsmäßigen Auftrag der VG Wort gedeckt gewesen. Eine später erfolgte dahingehende Satzungsänderung sei unwirksam, urteilte das Landgericht, heißt es in einer Pressemitteilung.

Das LG München I hat entschieden, dass die Ausschüttungen der VG Wort an Herausgeber sowie an den „Förderungsfonds Wissenschaft“ der VG Wort rechtswidrig waren. Das gab das Gericht gestern bekannt.

Die Ausschüttungen an den „Förderungsfonds Wissenschaft“ seien rechtswidrig, da nach „höchstrichterlicher und europarechtlicher Rechtsprechung“ die Einnahmen aus den gesetzlichen Vergütungsansprüchen unmittelbar und originär den Urhebern zustünden.

Im Wege der Stufenklage machte die Klageseite zunächst nur Feststellungs- und Auskunftsansprüche geltend. Über die genaue Höhe des Anspruchs müsse nun auf der nächsten Stufe entschieden werden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Pressekontakt: info@urheber.info