Direkt zum Inhalt springen

Diskurs

Dienstag, 16.06.2015

JURI: Reda-Bericht beschlossen – mit vielen Änderungen

Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments (JURI) hat den Bericht der Piraten-Abgeordneten Julia Reda zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie von 2001 (InfoSoc-Richtlinie) mit breiter Mehrheit angenommen. Nur zwei Gegenstimmen gab es bei der Schlussabstimmung. Sie kamen vom fr...

Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments (JURI) hat den Bericht der Piraten-Abgeordneten Julia Reda zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie von 2001 (InfoSoc-Richtlinie) mit breiter Mehrheit angenommen. Nur zwei Gegenstimmen gab es bei der Schlussabstimmung. Sie kamen vom französischen Front National.
In der JURI-Sitzung am 16. Juni 2015 stimmten die 25 stimmberechtigten Ausschussmitglieder über insgesamt 556 Änderungsanträge sowie 23 Kompromissvorschläge ab (siehe News vom 11. Juni 2015), durch die etliche der ursprünglichen Vorschläge der Vizepräsidentin der Fraktion Grüne/EFA im Europaparlament vom Januar verändert wurden (siehe News vom 19. Januar 2015). Ein „perfektes Ergebnis“, sagte Reda auf einer Pressekonferenz nach der Abstimmung. „Natürlich hatte das Erreichen dieses breite Mehrheit einen Preis. Einige der ehrgeizigen Vorschläge meines ursprünglichen Berichts wurden nicht angenommen.“ Der französische Europaabgeordnete Jean-Marie Cavada, der darum gekämpft hatte, die Recht der Urheber zu schützen, wertete die Änderungen als Sieg für Urheberrechtsschutz. Er schrieb in einer Tweet-Nachricht an Reda, dass ihre ursprüngliche Version „von fast allen Fraktionen zerstört“ worden sei.
Vom Rechtsausschuss angenommen wurden alle sechs Kompromissanträge unverändert, über die Julia Reda sich mit ihren Schattenberichterstattern einigen konnte. Paragraf 3 enthält danach immer noch wichtige Aussagen über faire Vergütungen und Verträge für Urheber und ausübende Künstler, wobei Redas ursprüngliche Formulierung sogar noch etwas geschärft und die Forderung nach einem Urhebervertragsrecht, das die Verhandlungsposition von Urhebern und darstellenden Künstlern gegenüber Verwertern verbessern soll, gestärkt werden soll. Statt der Schaffung wird eine Studie über die Auswirkungen und Akzeptanz eines Europäischen Urheberrechtstitels wird in Paragraf 4 gefordert, zwingenden Ausnahmen für Privatkopien und Zitate in Paragraf 9. Eine Einigung gibt es auch beim Text und Data Mining (Paragraf 18), allerdings mit der Voraussetzung, „dass die Erlaubnis, das Werk zu lesen, erworben wurde“.
Auch dem sogenannten Geoblocking, also Ländersperren für Inhalte und Dienste, erteilten die Ausschussmitglieder eine Absage. Im Bericht fordern sie von der EU-Kommission eine weitgehende Abschaffung. Allerdings ist die Formulierung sehr allgemein gehalten und fordert die Berücksichtigung des bisherigen Lizenzsystems wie auch der kulturellen Verschiedenheiten der EU-Mitgliedsstaaten. Die Maßnahmen müssten weiter konkretisiert werden, so Reda in der Pressekonferenz.
Der beschlossene Reda-Bericht fordert einen umfassenden Schutz des Zugangs zu Werken, die nicht oder nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind. „Die Kommission wird dazu aufgerufen, es für Bibliotheken zu vereinfachen, E-Books über das Internet zu verleihen und ihre Bestände zu digitalisieren“, äußerte sich Reda in einer Pressemitteilung der Grüne/EFA-Fraktion zufrieden. „Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern soll die automatische Auswertung von Texten und Daten ermöglicht werden. Gleichzeitig fordert der Bericht eine Stärkung der Verhandlungsposition von Kulturschaffenden in Verhandlungen mit Werksvermittlern.“ Die IFRRO „kann mit diesem Ergebnis leben“, kommentierte IFRRO-Generalsekretär Olav Stokkmo die Annahme des Berichts im Ausschuss. „Obwohl nicht alle beschlossenen Regelungen zufriedenstellend sind, gab es einige wichtige Verbesserungen im Vergleich zu den ursprünglichen Vorschlägen“.
Ein Änderungsantrag der CDU, der die Einführung eines europäischen Leistungsschutzrechts für Presseverleger forderte, wurde vom Rechtsausschuss abgelehnt. „Es ist erfreulich, dass das Europäische Parlament nicht vorhat, die Fehler des deutschen und spanischen Leistungsschutzrechts zu wiederholen, das sich für die freie Kommunikation im Netz als verheerend erwiesen hat“, sagte Julia Reda.
Allerdings folgte der Rechtsausschuss nicht Redas Vorschlag für eine „offene Schranke“ nach Vorbild des US-Fair-Use. Auch gegen ein „erweitertes Zitatrecht“ bei Bildern und Videos, um es beispielsweise Videobloggern oder Nutzern von sozialen Netzwerken zu ermöglichen, leichter Bilder oder Animationen zu posten, stimmte eine Mehrheit der Ausschussmitglieder.
Bei der Ausweitung der sogenannten Panoramafreiheit wurde das Gegenteil der Forderungen Redas beschlossen. Die Regelung, die es in Deutschland und anderen Ländern erlaubt, geschützte Werke an öffentlichen Plätzen (etwa bestimmte Gebäude) zu fotografieren, soll nach dem beschlossenen Bericht nun bei einer europaweiten Einführung unter die Maßgabe gestellt werden, dass für solche Aufnahmen eine Genehmigung des Rechteinhabers erforderlich sein soll, zumindest, wenn sie kommerziell genutzt würden. Das würde für Deutschland und andere Länder eine Einschränkung, für Italien und Frankreich, wo es eine Panoramafreiheit bisher nicht gibt, aber eine Liberalisierung bedeuten. „das würde neue Rechtsunsicherheit beispielsweise für Dokumentarfilmproduktionen sowie kommerzielle Foto-Sharing-Dienste bedeuten“, so Julia Reda in der Pressemitteilung. Die Forderung nach einer derartigen europaweiten Änderung der Panoramafreiheit müsse daher erneut diskutiert und überdacht werden.
Dafür hat sie nur noch bis zum 9. Juli Zeit. Dann debattiert das Plenum des EU-Parlaments über den Reda-Bericht und stimmt darüber ab.

Pressekontakt: info@urheber.info