Montag, 19.01.2015
Julia Redas "Plan für die Reform des EU-Urheberrechts"
Julia Reda hat ihren Berichtsentwurf zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie von 2001 (InfoSoc-Richtlinie) veröffentlicht, in dem die Europaabgeordnete der Piratenpartei „einen ambitionierten Plan für die Reform des EU-Urheberrechts“ vorlegt.
Die Vizepräsidentin der Frak...
Julia Reda hat ihren Berichtsentwurf zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie von 2001 (InfoSoc-Richtlinie) veröffentlicht, in dem die Europaabgeordnete der Piratenpartei „einen ambitionierten Plan für die Reform des EU-Urheberrechts“ vorlegt.
Die Vizepräsidentin der Fraktion Grüne/EFA im Europaparlament wird den Berichtsentwurf (Download) am 20. Januar 2015 im EP-Rechtsausschuss (JURI) vorstellen, der sie im Dezember als Berichterstatterin benannt hatte (siehe News vom 10. Dezember 2014).
Die EU-Urheberrechtsregeln behindern den grenzüberschreitenden Austausch von Kultur im Internet, heißt es in dem Berichtsentwurf. „Wir brauchen ein gemeinsames Europäisches Urheberrecht, das Grundrechte achtet und innovativen Diensten für den Onlinezugang zu Kultur keine Steine in den Weg legt“, schreibt Reda in ihrer Pressemitteilung. „Die ursprünglichen Ziele der Urheberrechtsrichtlinie können am besten durch die Einführung eines gemeinsamen Europäischen Urheberrechtstitels erreicht werden." Auch EU-Digital-Kommissar Günther Oettinger hatte erst kürzlich erklärt, dass er sich vorstellen könne, dass Teile der europäischen Urheberrechtsreform als unmittelbar geltende Verordnung erlassen werden könnten (siehe News vom 15. Januar 2015).
In der Zielsetzung dürfte es zwischen dem EU-Kommissar und der Piraten-Abgeordneten aber erhebliche Unterschiede geben, denn der Berichtsentwurf von Julia Reda liest sich „wie ein Wunschzettel der digitalen Bürgerrechtsbewegung“, so Torsten Kleinz bei heise online. So fordert der Berichtsentwurf zum Beispiel einheitliche Schutzfristen von 50 Jahren (derzeit 70) und verbindliche Urheberrechtsschranken in ganz Europa, neue Ausnahmen für neue Nutzungsformen wie Zitatrecht für Videos und E-Books oder die automatisierte Auswertung von Text und Daten (Text und Data Mining), eine Ermöglichung der Online-Ausleihe sowie Klarstellungen hinsichtlich des Rechts auf Verlinkung, auf Parodie und Satire sowie auf Panoramafreiheit. Außerdem schlägt er die Einführung einer offenen Klausel vor, die „die Anpassung an unvorhergesehene neue kulturelle Ausdrucksformen" erleichtern soll, ähnlich der „Fair Use“-Regelung im US-Copyright. Der Bericht empfiehlt, „staatliche Werke vom Urheberrechtsschutz auszunehmen" und fordert, dass „technische Maßnahmen die Nutzung von Ausnahmen und Urheberrechtsschranken nicht behindern dürfen".
So wird Redas Berichtsentwurf nicht nur bei netzpolitik.org euphorisch gefeiert, sondern auch vom IT-Unternehmerverband BITKOM ausdrücklich begrüßt. Eine Beschlussfassung im EP-Rechtsausschuss erwartet Julia Reda, die auch eine Liste aller ihrer Lobby-Kontakte in Zusammenhang mit dem Bericht veröffentlicht hat, für den 16. April 2015. Es dürften aber zahlreiche Änderungsanträge im Ausschuss zu erwarten sein (Einreichungsfrist: 17. Februar 2015).
Pressekontakt: info@urheber.info