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Diskurs

Donnerstag, 02.02.2023

Gemeinsame Vergütungsregel für fiktionale Primetime-Produktionen

Bundesverband Regie und RTL einigen sich

Der Bundesverband Regie (BVR) und RTL Deutschland haben die erste gemeinsame Vergütungsregel getroffen, die die Nachvergütung und Rückwirkung für Primetime-Filme, -Serien und -Sitcoms regelt.

Das meldet der BVR in einer Pressemitteilung vom 1. Februar 2023. Die sogenannte „GVR Primetime Fiction I“ umfasst rückwirkend alle fiktionalen Auftragsproduktionen von RTL und VOX; Erstausstrahlungen und Wiederholungen werden ab 2010 nachvergütet, wenn hierdurch bestimmte Zuschauer-Schwellenwerte erreicht wurden. Verhandlungen über Vergütungsregeln für Produktionen ab 2022 wurden für Anfang 2023 verabredet.

Zentrale Regelungspunkte der Vergütungsregeln (Download) sind die Nachvergütung von fiktionalen Primetime-Programmen nach Erreichen bestimmter Zuschauerzahlen über alle Ausstrahlungen gerechnet und eine Beteiligung an Vertriebserlösen aus Auslandsverwertungen. Die Nachvergütungen greifen bei Erreichen bestimmter Beteiligungsreichweiten und können erheblich sein. Bei Wiederholungen werden vor 2010 erreichte Reichweiten mitgerechnet.

Pressekontakt: info@urheber.info