Mittwoch, 20.01.2021
ARD-Sender und Produzentenallianz
Gemeinsame Vergütungsregeln für Dokumentarfilmer
Die Sender der ARD und die Produzentenallianz haben sich mit der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG DOK) und dem Bundesverband Regie (BVR) auf Gemeinsame Vergütungsregelungen für Dokumentationen und Dokumentarfilme geeinigt.
Mindesthonorare, ein neues Vergütungsmodell und Nachvergütungsansprüche für Auftragsproduktionen sind jetzt rückwirkend zum 1. Januar 2021 festgelegt. Die Honorare für selbstständige Regisseur*innen und Autor*innen werden insgesamt deutlich angehoben. Zur Stärkung von Produktionen mit besonderem Anspruch, etwa investigativen Projekten, sind zudem Zuschläge von bis zu 50 Prozent der Buch- und Regie-Honorare vorgesehen.
Der bisher übliche Buy-out mit pauschalen Gagen wird abgelöst durch ein Nachvergütungsmodell. Damit werden die Urheber*innen auch am wirtschaftlichen Erfolg ihrer Filme beteiligt, indem Wiederholungen künftig systematisch erfasst und die Filmemacher*innen auch prozentual an kommerziellen Erlösen beteiligt werden.
Da den Mediatheken eine zunehmend größere Bedeutung in der Verwertung dokumentarischer Produktionen zukommen wird, soll in einem weiteren Schritt die pauschale Abgeltung der Mediatheken-Nutzungen zügig durch ein nutzungsbasiertes Vergütungsmodell ersetzt werden.
„Alle vier Verhandlungsparteien unterstreichen, dass die Vereinbarung substanzielle Verbesserungen enthält“, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Die neuen Gemeinsamen Vergütungsregeln (Download) würden von den Verhandlungspartnern als Ausdruck einer verstärkten Wertschätzung für dokumentarische Produktionen im Programm der ARD-Anstalten verstanden.
Die Anwendung der Regeln für die Folgevergütung erfolgt rückwirkend für die Ausstrahlung bzw. Nutzung von dokumentarischen Auftragsproduktionen ab 2011. Das neue Vergütungsmodell führt damit nicht nur unmittelbar zu Nachvergütungszahlungen, sondern trägt ganz erheblich zu einer Befriedigung der Rechtslage bei der Nutzung von Altproduktionen bei. Mögliche Umsetzungsprobleme vor allem in der Anfangsphase sollen in einer gemeinsamen Clearing-Stelle behandelt werden.
Die neue Vereinbarung gilt für Auftragsproduktionen mit einer Länge von 30 bis zu 90 Minuten. Verhandlungen für Koproduktionen, Produktionen also, die zu einem wesentlichen Teil durch Filmförderung oder weitere Partner mitfinanziert sind, sollen zeitnah aufgenommen werden.
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