Montag, 29.09.2025
Videospielmacher:innen sollen Tantiemen bekommen
Neue Verwertungsgesellschaft wird tätig
Eine eigene Verwertungsgesellschaft für Videospiele soll die Urheberrechte der Games-Macher:innen schützen und deren Vergütungsansprüche durchsetzen.
Das meldete die Nachrichtenagentur dpa am 25. September 2025. Videospielentwickler hatten bislang keine Vertretung, die Geld eintreibt. Das ändert sich nun.
Das Deutsche Patent- und Markenamt in München hat den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft genehmigt, wie die Bundesbehörde laut dpa mitteilte. Das neue Unternehmen heißt offiziell „Verwertungsgesellschaft für die Hersteller von Games“ (VHG).
Diese arbeitet nun ähnlich wie die GEMA oder die VG Wort, die stellvertretend für Komponist:innen, Texter:innen und Autor:innen Vergütungsansprüche für die Nutzung der jeweiligen Werke durchsetzen. Gegründet wurde die Verwertungsgesellschaft vor zwei Jahren vom Verband der deutschen Games-Branche.
Das bedeutet allerdings dies nicht, dass künftig alle Nutzer:innen zahlen müssten, wenn sie ein Videospiel spielen. Stattdessen geht es um Mitschnitte oder Screenshots, die die Nutzer:innen privat für sich abspeichern, also um die sogenannte Privatkopie“. Nicht unter den Begriff „Privatkopie“ fallen die Youtuber, die kommentierte Mitschnitte beliebter Spiele wie „Minecraft“ samt Tipps und Tricks auf dem Videoportal veröffentlichen und damit ein Millionenpublikum erreichen.
Zahlen an die VHG sollen die „Hersteller von Geräten und Speichermedien“, auf denen die Nutzer:innen ihre Mitschnitte speichern, wie es in der Mitteilung des Patentamts heißt. Unter anderem trifft das die Computerhersteller.
Gedacht sind die Dienste der neuen Verwertungsgesellschaft sowohl für Spieleentwickler als auch Videospielverlage (Publisher), die die Produkte vertreiben. Die VHG übernimmt dann auch die Ausschüttung der Zahlungen.
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