Mittwoch, 22.01.2025
Faire Vergütung gefordert
GEMA verklagt KI-Unternehmen Suno
Die Musikverwertungsgesellschaft GEMA verklagt das US-amerikanische KI-Unternehmen Suno. Suno eingereicht. Sie wirft dem Anbieter vor, ihren KI-Audiogenerator Generator auf unzulässige Weise mit urheberrechtlich geschützten Musikwerken trainiert zu haben.
Die Gesellschaft für Musikalische Aufführungsrechte (GEMA) hat am 21. Januar 2025 eine Klage gegen die KI-Anbieterin Suno Inc. beim Landgericht München eingereicht, um auf diesem Wege die Rechte ihrer Mitglieder durchzusetzen.
Sie wirft dem Unternehmen vor, geschützte Aufnahmen weltbekannter Songs aus dem Repertoire der GEMA in dem Tool verarbeitet zu haben, ohne dafür eine Vergütung zu zahlen. Das KI-Tool erzeugte in zahlreichen Fällen Audioinhalte, die den Originalsongs wie „Forever Young“, „Atemlos“, „Daddy Cool“, „Mambo No. 5" oder „Cheri Cheri Lady“ zum Verwechseln ähnlich sind.
„Das Musiktool ermöglicht es, durch einfache Befehle (Prompts) abspielbare Audioinhalte zu erzeugen“, heißt es in einer Pressemitteilung. „Die GEMA konnte dokumentieren, dass das System Inhalte ausgibt, die offensichtlich Urheberrechte verletzen. Diese stimmen in Melodie, Harmonie und Rhythmus weitgehend mit weltbekannten Werken überein, deren Urheberinnen und Urheber die GEMA vertritt.“ Betroffen sind unter anderem Songs von Alphaville (Forever Young), Kristina Bach (Atemlos), Lou Bega (Mambo No. 5), Frank Farian (Daddy Cool) und Modern Talking (Cheri Cheri Lady).
Die Ergebnisse zeigten deutlich, dass Suno. das Repertoire der GEMA systematisch für das Training ihres Musiktools genutzt hat und dieses nun kommerziell verwertet, ohne die Urheber:innen der Werke finanziell zu beteiligen. Nutzer:innen der Premium-Version des KI-Tools hingegen müssen eine Abogebühr an Suno zahlen.
„Die GEMA strebt partnerschaftliche Lösungen mit den KI-Unternehmen an“, unterstreich GEMA-CEO Tobias Holzmüller „Das funktioniert nicht ohne Einhaltung der erforderlichen Grundregeln eines fairen Miteinanders und vor allem funktioniert es nicht ohne den Erwerb von Lizenzen.“
Bereits im November 2024 hatte die GEMA eine Klage gegen OpenAI vor dem Landgericht München eingereicht. Darin wirft sie dem Unternehmen vor, geschützte Songtexte von GEMA Mitgliedern wiederzugeben, ohne dafür Lizenzen erworben, beziehungsweise die Urheberinnen und Urheber der genutzten Werke vergütet zu haben (siehe News vom 14. November 2024).
Mit der aktuellen Klage weitet die GEMA ihre Aktivitäten nun auch auf ihren Kernbereich aus, nämlich die Lizenzierung von abspielbaren Musiktiteln. In den USA ist das KI-Tool von Suno Inc. bereits Gegenstand einer Klage der Musikindustrie, in Europa hingegen ist die Klage der GEMA die erste gegen einen der führenden Anbieter von KI-Musiktools.
Pressekontakt: info@urheber.info