Mittwoch, 06.11.2024
Schutz der Rechte von Kreativschaffenden
GEMA veröffentlicht KI-Charta
Die GEMA hat am 5. November 2024 ihre KI-Charta vorgestellt.
Sie definiert zehn ethische und rechtliche Grundsätze für ein faires und nachhaltiges Zusammenspiel von menschlicher Kreativität und generativer künstlicher Intelligenz. Die KI-Charta dient als Denkanstoß und Leitfaden für einen verantwortungsvollen Umgang mit generativer Kl und für den Respekt sowie den Schutz der Rechte von Kreativschaffenden, wie es in einer Pressemitteilung der Verwertungsgesellschaft heißt.
Die KI-Charta der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) enthält unter anderem. Bestimmungen zum Schutz des geistigen Eigentums beim Einsatz und der Entwicklung von künstlicher Intelligenz, fordert „faire Beteiligung Kreativschaffender an der Wertschöpfung“ sowie ein nachhaltiges, transparentes und verantwortliches Handeln von Kl-Anbieter:innen.
„Generative Kl bietet Chancen, zugleich aber auch erhebliche Risiken für die Rechte und Existenzgrundlagen von Urheberinnen und Urhebern“ sagte Tobias Holzmüller, CEO der GEMA, „Unser Selbstverständnis ist, dass die menschliche Kreativität im Mittelpunkt steht und dass die Nutzung von menschlich geschaffenen Musikwerken im Kontext von generativer Kl transparent behandelt und fair vergütet werden muss. Das machen wir in der KI-Charta deutlich.“
Bereits im September 2024 hatte die GEMA als erste Verwertungsgesellschaft weltweit ein Lizenzmodell für generative künstliche Intelligenz vorgestellt. Ziel ist die faire Beteiligung der Musikschaffenden, wenn ihre Werke beim Training der Systeme, bei der Generierung neuer KI-Songs oder als Teil von KI-generierten Musikinhalten weiterverwendet werden.
Pressekontakt: info@urheber.info