Donnerstag, 14.11.2024
Unlizenzierte Nutzung von Songtexten
GEMA verklagt OpenAI
Die Musik-Verwertungsgesellschaft GEMA verklagt OpenAI, den Betreiber autogenerativer Chatbot-Systeme wie ChatGPT.
„Die GEMA hat als erste Verwertungsgesellschaft weltweit eine Klage wegen unlizenzierter Nutzung von geschützten Musikwerken gegen einen Anbieter von Systemen generativer Künstlicher Intelligenz (KI) erhoben“, heißt es in einer Pressemitteilung.
Konkret geht es um das US-amerikanische Unternehmen OpenAI. Die GEMA wirft OpenAI vor, geschützte Songtexte von deutschen Urheber:innen wiederzugeben, ohne dafür Lizenzen erworben beziehungsweise die Urheber:innen der genutzten Werke vergütet zu haben. Das Verfahren dient dazu nachzuweisen, dass OpenAI systematisch das Repertoire der rund 95.000 GEMA Mitglieder verwendet, um seine Systeme zu trainieren.
Die GEMA hat daher zur Durchsetzung der Ansprüche ihrer Mitglieder beim Landgericht München am 13. November 2024 eine Klage gegen die amerikanische Muttergesellschaft, OpenAI, L.L.C., sowie gegen OpenAI Ireland Ltd., die Betreiberin des Chatbots in Europa, eingereicht. Gegenstand der Klage ist die unlizenzierte Wiedergabe der Songtexte im Chatbot. Bei der Eingabe einfacher Prompts gibt der Chatbot die Originaltexte der Songs wieder, mit denen das System offensichtlich trainiert worden ist.
Zahlreiche namhafte deutsche Musikschaffende, darunter Kristina Bach (Atemlos), Rolf Zuckowski, Reinhard Mey, Inga Humpe, Tommi Eckart, Ulf Sommer und Peter Plate sowie deren Musikverlage unterstützen die Klage der GEMA. Ihre Songtexte wurden nachweislich durch den Chatbot verwertet. Eine Vergütung haben sie dafür nicht erhalten.
Die GEMA hat Ende September ein Lizenzmodell für generative KI vorgestellt. Ziel ist die faire Beteiligung von Musikschaffenden, wenn ihre Werke beim Training der Systeme, bei der Generierung neuer KI-Songs oder als Teil von KI-generierten Musikinhalten weiterverwendet werden. Bereits in der Vergangenheit hatte die GEMA die Betreiber von KI-Modellen und Systemen schriftlich darauf hingewiesen, dass sie für die Nutzung der GEMA Werke eine Lizenz erwerben müssen.
Pressekontakt: info@urheber.info