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Diskurs

Freitag, 17.03.2023

Erfolg für Corint Media vor der Schiedsstelle

Google soll 5,8 Millionen Euro zahlen

In der Auseinandersetzung um das Presseverleger-Leistungsschutzrecht soll Google 5,8 Millionen Euro an Corint Media zahlen.

Das entschied die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) im einstweiligen Rechtsschutz, teilt die Verwertungsgesellschaft am 17. März 2023 in einer Pressemitteilung mit. Die Zahlung umfasst die Nutzung durch Google im Zeitraum seit 7. Juni 2021 bis heute. Laut Corint Media handelt es sich um „eine interimistische Zahlung“, die weiteren Schaden von den Presseverlegern der Corint Media abwende soll. Im Hauptverfahren erwartet die Verwertungsgesellschaft eine „deutlich höhere Summe“. Das Repertoire an Presseinhalten der Corint Media beläuft sich heute auf rund ein Drittel des Gesamtmarktes.

Mit dieser Entscheidung bestätige die Schiedsstelle die tatsächliche Nutzung von Presseinhalten durch Google. Sie folge der Praxis, die sie bereits im Microsoft/Bing-Eilverfahren gezeigt hatte (siehe News vom 21. Dezember 2022). Als vorläufige Vergütung greife sie auf Summen zurück, die die nutzenden Unternehmen Corint Media in Verhandlungen selbst angeboten hatten. So hatte Google bereits Anfang 2022 3,2 Millionen Euro pro Jahr für die abschließende Lizenzierung des Corint Media-Portfolios geboten. Diese Zahlung sah Google allerdings als final an und wollte damit Rechtsfrieden erzwingen. Corint Media hatte von Google allein für das Jahr 2022 420 Millionen Euro an Lizenzgebühren gefordert (siehe News vom 15. Oktober 2021).

Die Schiedsstelle habe entschieden, was Google vorläufig zu zahlen hat, um zumindest die erkennbar rechtswidrige Nutzung von Presseveröffentlichungen durch Google zu beenden, erklärte Corint-Media-Geschäftsführer Markus Runde. „Es bleibt nun abzuwarten, ob Google sich wie Microsoft verhält und vorläufige Zahlungen auf niedrigem Niveau bis zur rechtskräftigen Hauptsacheentscheidung akzeptiert. Oder ob Google unter Ausnutzung seiner Quasi-Monopolstellung weiterhin zu Lasten der Presseverleger und der ebenfalls beteiligten Journalisten, denen immerhin ein Drittel jeder Vergütung zusteht, agiert. Das sollte dann Gerichte, Behörden und den Gesetzgeber alarmieren.“

Pressekontakt: info@urheber.info