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Diskurs

Donnerstag, 18.11.2021

Presseverleger-Leistungsschutzrecht in Frankreich

Vereinbarung zwischen Google und AFP

Der US-Konzern Google und die französische Nachrichtenagentur Agence France-Presse (AFP) haben eine Vereinbarung über die Vergütung der von dem Suchmaschinenbetreiber genutzten Inhalte geschlossen.

Das meldete die Nachrichtenagentur AFP. Die Höhe der Lizenzzahlung wurde nicht mitgeteilt.

„Dies ist eine Vereinbarung, die die gesamte EU abdeckt, in allen AFP-Sprachen, auch in Ländern, die die Richtlinie nicht in Kraft gesetzt haben“, erklärte AFP-Präsident Fabrice Fries danach. Man habe 18 Monate mit dem US-Konzern verhandelt, bevor diese „bahnbrechende Vereinbarung“ erzielte wurde. Die über fünf Jahre geltende Vereinbarung ist die erste, die eine Nachrichtenagentur im Rahmen der EU-Urheberrechtsnovelle von 2019 zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger unterzeichnet hat.

„Diese Vereinbarung mit Agence France-Presse zeigt unsere Bereitschaft, mit Verlegern und Presseagenturen in Frankreich eine gemeinsame Basis zum Thema verwandte Schutzrechte zu finden“, erklärte Googles Frankreich-Chef Sébastien Missoffe laut AFP. Der Pakt ebne „den Weg für eine noch engere Zusammenarbeit“.

Frankreichs Kartellbehörde hatte Google zu Verhandlungen mit Verlagen und Presseagenturen verpflichtet und mit einer Rekordbuße von 500 Millionen Euro belegt (siehe News vom 13. Juli 2021). Erst kürzlich hatten Facebook und der französische Verlegerverband APIG eine Gesamtlizenz über die Verwertung von Presse-News auf dem sozialen Netzwerk geschlossen (siehe News vom 25. Oktober 2021).

Pressekontakt: info@urheber.info