Direkt zum Inhalt springen

Diskurs

Freitag, 22.08.2014

Bundeskartellamt weist Beschwerde der Verlage ab

Das Bundeskartellamt hat eine Beschwerde von zwölf deutschen Verlagen gegen Google in Sachen Leistungsschutzrecht zurückgewiesen. Nach Einleitung eines Verfahrens bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes gegen Google durch die VG Media (siehe

Das Bundeskartellamt hat eine Beschwerde von zwölf deutschen Verlagen gegen Google in Sachen Leistungsschutzrecht zurückgewiesen.
Nach Einleitung eines Verfahrens bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes gegen Google durch die VG Media (siehe News vom 18. Juni 2014), hatten führende deutsche Verlage Ende Juni zusammen Kartellbeschwerde gegen den Internetkonzern eingelegt (siehe News vom 2. Juli 2014). „Nach Auffassung der Beschwerde führenden Verlage missbraucht Google seine Vormachtstellung am Markt mit dem zum 1. August 2013 einseitig durchgesetzten Verzicht auf die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen für die Verwertung der Rechte der Presseverlage”, hieß es in einer Pressemitteilung der Madsack Mediengruppe.
Das Kartellamts hat nun die Beschwerde „scharf“ zurückgewiesen, berichtete FAZ.NET. „Die Anknüpfungspunkte für ein eventuell kartellrechtsrelevantes Verhalten von Google beruhen teilweise nur auf Mutmaßungen", heißt es in einem Brief des Kartellamts. „Das eigentliche Beschwerdeziel bleibt unklar."
Andererseits schreibt das Kartellamt, große Internetplattformen könnten aber auch dann reguliert werden, wenn sie mächtig geworden sind – und nicht erst dann, wenn ihnen ein Missbrauch ihrer Macht nachgewiesen wird. Dies prüfe das Kartellamt – losgelöst von der zurückgewiesenen Beschwerde – „von Amts wegen“.
Allerdings enthält das Schreiben am Schluss auch eine Warnung an die VG Media: Auch ob diese Verlegergemeinschaft in Sachen Leistungsschutzrecht nicht ein verbotenes Kartell sei, behalte sich das Kartellamt vor, vielleicht auch noch zu prüfen. iRights.info hat den Brief des Bundeskartellamts an die VG Media vom 11. August 2014 jetzt zum Download bereitgestellt.

Pressekontakt: info@urheber.info