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Diskurs

Freitag, 31.10.2025

Urheberallianz kritisiert "mangelhafte Selbstverpflichtung"

ZDF lehnt Schlichtungsergebnis ab

Nach sieben Jahren Verhandlungen und Schlichtung hat das ZDF am 22. Oktober 2025 den Schlichtungsvorschlag abgelehnt und stattdessen eine einseitige „Selbstverpflichtung“ in Kraft gesetzt.

Die Verbände der Urheberallianz (Kamera, Schnitt, Szenenbild und Kostümbild) stimmten dem Vorschlag zu. „Das ZDF hat widersprochen und entzieht sich damit einem fairen und transparenten Verfahren zur Stärkung der Urheberrechte“, heißt es in einer Pressemitteilung der Urheberallianz. Stattdessen veröffentlichte der Sender eine einseitige, rechtlich unverbindliche „Selbstverpflichtung“, die die Urheber wesentlich schlechter stellt als der beschlossene Einigungsvorschlag und ihre Rechte beschneiden soll.

Nachdem die Verbände der Urheberallianz, eine Arbeitsgemeinschaft der Berufsverbände der Filmurheber:innen, bereits mehrere Jahre ergebnislos mit dem ZDF verhandelt hatten, wurden der Sender und seine Produktionstochter Network Movie 2021 durch einen Beschluss des BGH in die gesetzlich vorgesehene Schlichtung gezwungen. Die Schlichtungsstelle verhandelte auf der Basis bereits bestehender Regelungen des ZDF mit Regie und Drehbuch.

Der hieraus entstandene begründete Einigungsvorschlag mit Wiederholungshonoraren und Erlösbeteiligungen auch für Kamera, Schnitt, Szenenbild und Kostümbild wurde am 4. August 2025 beschlossen und vereinheitlicht die Vergütungen für alle Filmurheber.

Die „Selbstverpflichtung“ des ZDF weicht massiv von dem Einigungsvorschlag ab und bringt den Urhebern zunächst mindestens sieben Jahre lang überhaupt keine Vergütung für Wiederholungen einschließlich der Nutzung in den Mediatheken. „Das ist gewollt und hebelt erneut alle Ansätze einer angemessenen Vergütung für Kamera, Schnitt, Szenen- und Kostümbild aus“, sagt die VSK-Justiziarin Katrin Simonis. Nun müsse daher erneut durch die Gerichte entschieden werden.

Pressekontakt: info@urheber.info