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Diskurs

Montag, 18.03.2024

DJV gewinnt Prozess

Vergütungsregeln sind nicht kartellrechtswidrig

Die Gemeinsamen Vergütungsregeln für freie Journalist:innen an Tageszeitungen sind nicht kartellrechtswidrig.

Das hat das Landgericht Hannover in einer Klage des Deutschen Journalisten-Verbands gegen die Funke Harz Kurier GmbH entschieden (Az.: 18 O 193/22), wie der DVJ am 18. März 2024 mitteilte.

Dem Urteil zufolge ist auch die Kündigung der Vergütungsregeln durch den Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) im Jahr 2017 nicht rechtswirksam. Außerdem ist das Gericht nicht der Auffassung des Funke-Unternehmens gefolgt, dass sie mit ihrem Austritt aus dem Verlegerverband nicht mehr an die Gemeinsamen Vergütungsregeln gebunden sei.

„Das Urteil ist ein Sieg auf der ganzen Linie für die Freien“, freute sich DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster. Die Vergütungsregeln sichern den Freien Mindesthonorare. „Es ist in hohem Maße unsozial und ein Beleg für die dramatische Lage, dass manche Medienhäuser offenbar glauben, diese Mindestsätze aus dem Jahr 2009 noch unterbieten zu müssen“, so Beuster.

Beuster wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der DJV eine Reihe von Individualklagen um Mindesthonorare gewonnen habe, die den Freien zum Teil Nachzahlungen in fünfstelliger Höhe beschert hätten.

Der Prozess in Hannover ist aber das erste Verfahren, in dem nicht einzelne Journalisten, sondern der DJV die Rechte geltend macht. Das Verfahren gibt aus Sicht des DJV-Vorsitzenden einen guten Anlass, die veralteten Vergütungsregeln neu zu verhandeln.

Pressekontakt: info@urheber.info