Mittwoch, 26.06.2019
Einigung über USB-Sticks und Speicherkarten
Der IT-Unternehmerverband BITKOM hat sich mit der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) und den Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst auf die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für USB-Sticks und Speicherkarten geeinigt.
Hersteller und Importeure zahlen für diese Produkte ab dem Jahr 2020 einen Betrag von 0,30 Euro. Für den Zeitraum 1. Juli 2012 bis Ende 2019 beträgt der Abgabensatz für USB-Sticks und Speicherkarten mit einer Speicherkapazität bis einschließlich 8 GB nur 0,14 Euro. BITKOM-Mitglieder, die dem Gesamtvertrag bis Ende Juli 2019 beitreten, zahlen rückwirkend ab dem 1. Juli 2012 reduzierte Sätze, teilte der IT-Unternehmerverband BITKOM mit. Ursprünglich hätten die Verwertungsgesellschaften eine Abgabe von bis zu 1,95 Euro je Speicherkarte und 1,56 Euro je USB-Stick gefordert.
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