Freitag, 28.05.2021
Gesetz zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie
Grünes Licht im Bundesrat
Der Bundesrat hat am grünes Licht für die vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie gegeben.
Am 20. Mai 2021 hatte der Bundestag das Gesetz mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD beschlossen (siehe News vom 20. Mai 2021). Eine Woche später folgte nun der Bundesrat (BR-Drs. 428-21), wie die Länderkammer am 28. Mai 2021 mitteilte.
Das Gesetz wird jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am 7. Juni 2021 in Kraft treten, das neuen Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG), also die Umsetzung des umstrittenen Artikels 17 der EU-Richtlinie (früher: Artikel 13), tritt dann am 1. August 2021 in Kraft.
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