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Diskurs

Freitag, 04.09.2026

Verfahren im Fall LAION vor dem Bundesgerichtshof

Weiterleitung an EuGH wahrscheinlich

Der Bundesgerichtshof hat sich erstmals mit einem Fall befasst, in dem es um urheberrechtliche Fragen bei der Erstellung eines Datensatzes für das Training von KI geht. Es deutet sich an, dass der Fall zunächst dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt wird.

Das geht zumindest aus der Berichterstattung der dpa und FAZ über die BGH-Verhandlung am 3. September 2026 (Az.: I ZR 281/25) hervor. Geklagt hat der Fotograf Robert Kneschke gegen LAION, einem Verein zur „„Schaffung der Infrastruktur für Demokratisierung der Erzeugung und Nutzung von großen KI-Netzwerkmodellen“. Der Fotograf unterlag im bisherigen Prozess vor dem Landgericht Hamburg am 27. September 2024 und dem Hanseatischen Oberlandesgericht am 10. Dezember 2025 (siehe News vom 12. Dezember 2025).

LAION fertigte in der zweiten Jahreshälfte 2021, nach Inkrafttreten der Umsetzung der DSM-Richtlinie in Deutschland, einen Datensatz aus 5,85 Milliarden Bild-/Textpaaren an. In diesem Prozess vervielfältigte er auch eine Fotografie des Klägers, die aus dem Webauftritt einer Bildagentur heruntergeladen wurde.

Der Datensatz wurde bestimmungsgemäß zum KI-Training verwendet und liegt u. a. den kommerziellen KI-Modellen von Midjourney und Stable Diffusion zugrunde. Nicht Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob sich eine weitere Vervielfältigung der Fotografie in den späteren KI-Modellen befindet, ob die Fotografie also in den Modellen reproduzierbar enthalten ist (Memorisierung).

Das Verfahren ist bedeutsam für die Frage, welche Handlungen als Text- und Data-Mining von Gesetzes wegen erlaubt sind und für welche Handlungen Einwilligungen eingeholt werden müssen. Das Gesetz kennt zwei Schranken: § 44b Urheberrechtsgesetz (UrhG) ist anwendbar auf kommerzielles Text- und Data-Mining (TDM), § 60d UrhG auf TDM zu Forschungszwecken. Beide beruhen auf der europäischen DSM-Richtlinie (Digital Single Market Directive).

Pressekontakt: info@urheber.info