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Montag, 20.04.2026
KommentarFrankreich und KI-Urheberrecht:
Ein Schritt vorwärts – aber kein echter Paradigmenwechsel
Der französische Gesetzentwurf zur Einführung einer Nutzungsvermutung für KI-Systeme (Art. L. 331-4-1 CPI) wird gerade als Meilenstein für Rechteinhaber gehandelt. Zu Recht? Ja, absolut zu begrüßen, aber eine echte „Beweislastumkehr“ wie häufig behauptet, bedeutet er leider nicht