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Diskurs

Donnerstag, 01.06.2023

Zur Geltendmachung der Privatkopievergütung

Verwertungsgesellschaft für die Games-Branche

Zur Geltendmachung der Privatkopievergütung hat der Game-Verband die „Verwertungsgesellschaft für die Hersteller von Games“ (VHG) gegründet.

Das berichtet heise online. Damit könnten in Zukunft auch Entwicklungsstudios und Herausgeber:innen von Games die Pauschalvergütung für private Kopien über die neue Verwertungsgesellschaft geltend machen. Erlaubte Privatkopien nach § 53 Urheberrechtsgesetz (UrhG) können im Bereich des „Gamings“ insbesondere dann hergestellt werden, wenn Spielhandlungen aufgezeichnet oder Screenshots aufgenommen werden. Mit ersten Ausschüttungen sei allerdings frühestens in einem Jahr zu rechnen, schreibt heise.

Pressekontakt: info@urheber.info