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Diskurs

Freitag, 19.03.2021

Verbände der Kreativwirtschaft kritisieren "Bagatellregelungen"

Verfassungsbeschwerde angekündigt

Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinien empört die Verbände der Kreativwirtschaft. Sie kündigten Verfassungsbeschwerde an. Im Mittelpunkt ihrer Kritik stehen die „Bagatellregelungen“.

Florian Drücke, Geschäftsführer des Bundesverbands Musikindustrie (BVMI), kündigte am 18. März 2021 in einem Pressegespräch einen solchen Schritt an, berichtet welt.de. „Teile des Gesetzesentwurfs verletzten das Verfassungsrecht.“ Sein Protest richte sich vor allem gegen eine sogenannte Bagatellregel, nach der künftig Ton- und Videoausschnitte von bis zu 15 Sekunden Länge auf digitalen Plattformen hochgeladen werden dürften. Solche Regelungen seien „in der EU-Richtlinie, auf der die deutsche Reform fußt, allerdings gar nicht vorgesehen.“

Der Verfassungsrechtler Christoph Möllers, der sich mit dem Gesetzesentwurf auseinandergesetzt hat, verwies auf Torszenen von Fußballspielen, die in der Regel nicht länger als 15 Sekunden dauern. Diese Szenen seien nur für sehr kurze Zeit verwertbar, also für Rechteinhaber, die für Sportlizenzen viel Geld bezahlen, zu monetarisieren. Bereits eine Woche nach einem Spiel sei das Eigentum an einer Torschuss-Szene annähernd wertlos. Möllers sagte laut welt.de, er habe „harte verfassungsrechtliche Einwände“ gegen den Gesetzesentwurf.

Aus Produzentensicht sei der Gesetzesentwurf, der am 25. März erstmals im Bundestag beraten wird, „extrem unausgewogen“, findet Martin Moszkowicz, Vorstandsmitglied der Produzentenallianz und CEO der Constantin Film laut dwdl.de. „Die exklusiven Verwertungsrechte, die das Rückgrat unserer Industrie bilden, sollen entwertet werden.“ Zu dem Pressegespräch eingeladen hatten der BVMI, die Produzentenallianz, der Privatsender-Verband Vaunet und der Verband unabhängiger Musikunternehmer (VUT).

Pressekontakt: info@urheber.info