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Diskurs

Mittwoch, 10.03.2021

Initiative Urheberrecht fordert Nachbesserungen

Stellungnahme zum Regierungsentwurf

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts (Stand: 03. Februar 2021).

Die Initiative Urheberrecht begrüßt es, dass mit dem vorliegenden Entwurf (Reg-E) die wesentlichen Neuregelungen der DSM-Richtlinie umgesetzt werden, z.B. die Neuregelung der Verantwortung für auf Plattformen genutzte geschützte Inhalte, die Lizenzierungspflicht der Plattformen oder die Einführung einer Auskunftspflicht der Vertragspartner. Auch der im Reg-E enthaltene Direktvergütungsanspruch und damit verbunden die Einführung kollektiver Lizenzen mit erweiterter Wirkung wird ausdrücklich begrüßt.

Die Initiative hat ausführlich zum vorangegangenen Diskussionsentwurf und zum Referentenentwurf Stellung bezogen. Auf die Anmerkungen in ihren Stellungnahmen vom 31.7.2020 und vom 6.11.2020 wird verwiesen. Auch nach der Veröffentlichung des Reg-E sind die zu diesen Entwürfen gemachten Anmerkungen der Initiative weiterhin aktuell, sie sollen daher hier nicht vollständig wiederholt werden. Die Stellungnahme zum Referentenentwurf fügen wir als Anlage bei. Die Initiative ist der Meinung, dass auch der Reg-E Vorschläge enthält, die nachgebessert werden sollten. Dazu nimmt die Initiative nachfolgend im Einzelnen Stellung. Im Wesentlichen geht es uns um die folgenden Vorschläge des Regierungsentwurfs:

  • Die Regelungen betreffend die Reform des Urhebervertragsrechts bleiben hinter den Mindestanforderungen der DSM-Richtlinie zurück, führen teilweise sogar zu einer Verschlechterung der aktuellen nationalen Rechtslage. So erfordert die vom Reg-E angestrebte Wirkung der Auskunftsverpflichtung Klarstellungen, um die für eine gerechte Verteilung der Vergütungen erforderlichen Auskünfte insbesondere in der Lizenzkette auch tatsächlich zu erlangen. Weitere Ergänzungen des Urhebervertragsrechts, insbesondere die weitere Stärkung des kollektiven Urhebervertragsrechts halten wir für dringend erforderlich.
  • In der Formulierung neuer Instrumente und Schranken im Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) und den daraus folgenden Nutzungsbefugnissen etwa der Uploader:innen in der derzeitigen Form sehen wir eine vertretbare Lösung, die allerdings z.B. hinsichtlich der Geringfügigkeitsgrenzen noch der Überarbeitung bedarf, weil der Lösungsvorschlag die realen Verwertungsverhältnisse einzelner Werkgruppen nur unzureichend berücksichtigt und der Nachbesserung bedarf.
  • Die Regelungen bezüglich der Verlegerbeteiligung bzw. des Presseverlegerleistungsschutzrechts bedürfen der Klarstellung in einigen Punkten.
  • Die gesetzlichen Regelungen des Text- und Data-Mining sind angesichts der Zunahme dieser Technik und ihrer Möglichkeiten für die Erarbeitung von Konzepten der künstlichen Intelligenz auf Basis fremder urheberrechtlich geschützter Werke ergänzungsbedürftig um eine (generelle) Vergütungspflicht und die Möglichkeit des Opt-Out.

Stellungnahme der Initiative Urheberrecht zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts (Regierungsentwurf) (pdf, 383.14 KB)

Pressekontakt: info@urheber.info