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Diskurs

Freitag, 03.05.2024

Oberlandesgericht Schleswig

Verbandsklage gegen Kieler Nachrichten erfolgreich

Einen Erfolg haben die dju in ver.di und der DJV mit einer Verbandsklage gegen die Honorierungspraxis für freie Journalist:innen der Kieler Nachrichten vor dem Oberlandesgericht Schleswig erreicht.

Künftig wird der Verlag der Kieler Nachrichten nun mit Freien neue Honorarvereinbarungen treffen müssen, die eine konkrete Abrechnung der Größe der veröffentlichten journalistischen Texte und Fotos vorsehen muss, geht aus den Pressemitteilungen der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di und des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) vom 3. Mai 2024 hervor.

Das OLG Schleswig hat in zweiter Instanz entschieden (Az.: 6 U 28/23), dass die vorherigen sogenannten „Baukasten“-Honorare von der geltenden Gemeinsamen Vergütungsregel für freie Journalist:innen (GVR) abweichen, die bundesweit die Grundlage für faire Vergütungen darstellt.

Anlass für das Verfahren war, dass der Verlag im Sommer 2021 seine Vergütungspraxis umstellte und ankündigte, seine freiberuflichen Auftragnehmer künftig nach einem „Baukasten-System“ zu entlohnen. So sollte es Paketpreise für Bilder und Text geben, statt Zeilen und Fotos konkret abzurechnen. Das Oberlandesgericht Schleswig entschied nun, dass der überwiegend zum Madsack-Konzern gehörende Verlag der Kieler Nachrichten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr verwenden darf.

„Die Gerichtsentscheidung gegen die Kieler Zeitung ist ein Erfolg für Freie bei den Kieler Nachrichten und bei allen anderen Zeitungen. Honorarvereinbarungen müssen sich an den Gemeinsamen Vergütungsregeln für Tageszeitungen orientieren, dürfen keine Pauschalierungen zulasten der freien Journalist:innen vorsehen“, erklärte die dju-Vorsitzende Tina Groll. DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster sieht in der Entscheidung einen „schönen Erfolg für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen“. Erneut habe ein Gericht einem Verlag Grenzen aufgezeigt.

Erst im März 2024 hatte der DJV erstinstanzlich einen Prozess gegen die Funke Medien Niedersachsen GmbH gewonnen. Gegenstand dieses Prozesses sind intransparente Klauseln und Vergütungsvereinbarungen, die zum Nachteil der Journalisten von den gemeinsamen Vergütungsregeln abweichen. Das Verfahren befindet sich aktuell in zweiter Instanz.

Pressekontakt: info@urheber.info