Donnerstag, 01.04.2021
Bundesregierung erklärt auf FDP-Anfrage
Upload-Filter nicht zwingend
Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie zwingt nach Angaben der Bundesregierung nicht zum Einsatz von Upload-Filtern, also automatisierter Verfahren zur Erkennung und gegebenenfalls Blockierung unerlaubter Nutzungen.
„Das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG-E) zwingt nicht zum Einsatz automatisierter Verfahren zur Erkennung und ggf. Blockierung unerlaubter Nutzungen (‚Upload-Filter’)“, heißt in der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 19/27591) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion nach der Anwendbarkeit von Upload-Filtern.
„Der Gesetzentwurf trifft in den §§ 9 ff. UrhDaG-E aber Vorkehrungen zum Schutz erlaubter Nutzungen vor ungerechtfertigter Blockierung für den Fall, dass Plattformen solche automatisierten Verfahren verwenden.“ Dies sei geboten, da viele Plattformen aus praktischen Gründen bereits nach geltender deutscher Rechtslage Upload-Filter nutzten.
„Nur so können sie im Ergebnis ihren Pflichten im Umgang mit urheberrechtlich geschützten Inhalten auch bei großen Mengen hochgeladener Daten nachkommen.“
Pressekontakt: info@urheber.info