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Diskurs

Mittwoch, 24.03.2021

An Auskunfts- und die Direktvergütungsregelungen festhalten

Regierungsentwurf "nicht verwässern"

Im Regierungsentwurf zur Urheberrechtsreform sind „die Auskunfts- und die Direktvergütungsregelungen dabei für Urheber:innen und Künstler:innen von zentraler Bedeutung und dürfen nicht verwässert werden“.

Das erklären der Bundesverband Regie (BVR), der Verband Deutscher Drehbuchautoren (VDD), die Deutsche Filmkomponistenunion (DEFKOM), Composers Club (CC) und mediamusic in einer gemeinsamen Pressemitteilung.

Diese Regelungen seien ein erheblicher Beitrag dazu, angemessene Vergütungen für diejenigen durchsetzbar zu machen, die den wirtschaftlichen Erfolg der Film- und Fernsehindustrie im Ganzen und der Sender und des Kinofilms im Speziellen ausmachen. Die Verbände würden es allerdings „begrüßen, wenn insbesondere der Auskunftsanspruch vor allem bezüglich der Verwerter entlang der Lizenzkette noch genauer geregelt würde“. Die vorgeschlagenen Regelungen enthielten zu viele Hindernisse. Als wesentlich sehen die Verbände BVR, VDD und DEFKOM ebenfalls an, dass die „Rückwirkung der Auskunftsverpflichtung“ (in § 133 UrhG) nicht abgeschwächt wird.

Als „befremdlich“ sehen Regisseur:innen, Autor:innen und Komponisten:innen die heftige Abwehr der Sender- und Verwerterseite an. Nach fünf Jahren europäischer und zwei Jahren deutscher Entscheidungsfindung scheine der Gesetzgeber an einem entscheidenden Nerv des Urheberrechts angekommen zu sein. In keinem anderen europäischen Land sei die Implementierung der sog. „Copyright“-Richtlinie so umstritten wie in Deutschland. Es sei nicht die Zeit, Sand ins Getriebe der urheberfreundlichen Regelungen zu streuen, sondern Zeit, „endlich eine Reform zu beschließen, die Urheber:innen echte Chancen einräumt und somit einen Ausgleich schafft.“

Pressekontakt: info@urheber.info