Freitag, 05.09.2025
Deutscher Synchronsprecher von Bruce Willis
Stimme durch Persönlichkeitsrecht geschützt
Neben der „natürlichen“ Stimme ist auch die Synchronstimme durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt, eine Nachahmung durch KI folglich rechtswidrig, hat das Landgericht Berlin entschieden.
Geklagt hatte einer der bekanntesten Synchronsprecher Deutschlands. Er ist die „deutsche Stimme“ mehrerer internationaler Schauspieler, unter anderem von Bruce Willis. Beklagter war der Betreiber eines YouTube-Kanals mit etwa 190.000 Abonnenten. Er verbreitete auf dem YouTube-Kanal zwei Videos, die mit durch eine Kl erzeugten Stimme unterlegt waren, in denen es um eine Auseinandersetzung mit der damaligen Regierung ging.
Nachdem die Gegenseite eine Unterlassungserklärung abgeben hatte, verlangten der Fachanwalt Kai Jüdemann Ersatz der Abmahnkosten und materiellen Schadenersatz für die Nutzung der Stimme, wie er auf seiner Website mitteilt.
Das LG Berlin entschied am 20. August 2025 (Az.: II 2 O 202/24), dass dem Synchronsprecher Schadenersatz zu steht, „da die Nutzung seiner durch eine KI-erzeugte Stimme eine Eingriff in sein Recht an der eigenen Stimmed darstellte, er auch rechtswidrig war.“ Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht sei weder durch das Kunsturhebergesetz noch durch Kunst- oder Meinungsfreiheit gedeckt. als Folge dieses Eingriffs sei eine fiktive Lizenzgebühr zu zahlen.
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