Montag, 13.01.2025
Urheberrecht und Künstliche Intelligenz
Stellungnahme des Deutschen Kulturrats
Update | Der Deutsche Kulturrat hat sich in einer Stellungnahme zu urheberrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz (KI) positioniert.
Die weitere Entwicklung von KI-Modellen gehe mit atemberaubendem Tempo voran, heißt es in der Stellungnahme vom 13. Januar 2025. Vor allem KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, die Text-, Bild-, Audio- und Videoinhalte erzeugen („generative KI“), seien binnen kürzester Zeit zu einem zentralen Thema der urheberrechtlichen Diskussion geworden.
„Generative KI betrifft Urheberinnen und Urheber sowie ausübende Künstlerinnen und Künstler in ganz erheblicher, teilweise existenzbedrohender Weise“, heißt es in einer Pressemitteilung. Ähnliches gelte für sonstige Rechtsinhaber wie Verlage, Film- und Musikproduzenten, Games-Unternehmen oder Rundfunkveranstalter. Daneben ist KI aber auch für Bildungseinrichtungen, Gedächtniseinrichtungen und Bibliotheken von sehr großer Bedeutung.
Die urheberrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit KI seien vielfach umstritten und bedürften dringend einer Klärung. Sie werden zwar mittlerweile auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene thematisiert, dessen ungeachtet fehle es bisher an einem verlässlichen urheberrechtlichen Rechtsrahmen.
In seiner Stellungnahme unternimmt der Deutsche Kulturrat zunächst eine urheberrechtliche Bestandsaufnahme und stellt auf dieser Grundlage erste Überlegungen für mögliche gesetzliche Regelungen vor. Dabei geht es sowohl um urheberrechtliche Regelungen in Bezug auf den „Input“, also das Training generativer KI-Systeme, als auch um den „Output“, d. h. um die Nutzung von Inhalten, die durch generative KI geschaffen wurden. Es geht um Transparenz und Kennzeichnungspflichten bei der Nutzung von durch KI generierten Inhalten.
Der Deutsche Kulturrat fordert einen Ausgleich der Interessen aller Beteiligten, insbesondere die Berücksichtigung der Interessen der Urheber:innen, ausübenden Künstler:innen sowie aller sonstigen Rechtsinhaber. Im Fall einer Nutzung ist es zwingend erforderlich, dass eine angemessene Vergütung gezahlt wird, die die Rechtsinhaber an den wirtschaftlichen Vorteilen beteiligt, die durch die Nutzung der geschützten Werke und Leistungen beim KI-Training und bei anschließenden Nutzungen entstehen.
Der Deutsche Kulturrat regt insgesamt eine umfassende rechtspolitische Diskussion der offenen urheberrechtlichen Fragen an. Diese habe bisher nicht ausreichend stattgefunden.
Zu der Veröffentlichung des Kulturrats ist bei heise online ein Text in englischer Sprache erschienen.
Pressekontakt: info@urheber.info