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Diskurs

Dienstag, 26.09.2023

Rahmenbedingungen für Künstler:innen im AI Act

Vorschläge des Kulturrates NRW

Der Kulturrat NRW weist in einer Stellungnahme darauf hinzuweisen, welche Rahmenbedingungen für Künstler:innen im AI Act dringend Berücksichtigung finden müssen.

Seit einiger Zeit arbeitet die Europäische Union an einem Gesetzesvorhaben zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Über den sogenannten AI Act (Artificial Intelligence Act) wird in Brüssel im Laufe des Oktobers 2023 im Trilog weiter verhandelt. Bis zum Jahresende soll eine Einigung erzielt werden.

„Die von generativer KI erzeugten Inhalte sind oft undurchsichtig in Bezug auf ihren Informationsgehalt, was zu Intransparenz führt und eine fundierte, auf Fakten gründende Meinungsbildung verhindert“, heißt es in einer Mitteilung des Kulturrates.
Der Kulturrat NRW schlägt deshalb in ihrer Stellungnahme (Download) der Europäischen Union vor, den Entwurf eines AI Acts auszuweiten um

  • eine Pflicht zur Kennzeichnung von KI generierten Inhalten
  • Verhaltenspflichten für Entwickler:innen von KI-Systemen
  • einen Schutz der Urheber:innen vor Plagiaten durch KI und eine Haftungsregelung
    eine klare Regelung des urheberrechtlichen Status‘ des Promptings
  • das Setzen von Zielen und das Formulieren von Regeln für eine nachhaltige Bildung.

Pressekontakt: info@urheber.info