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Diskurs

Freitag, 22.08.2025

Acht Forderungen des Deutschen Fotorats

Stärkeren Schutz für Kreative gegen KI-Datenhunger

Als Dachverband der Fotografie in Deutschland kritisiert der Deutsche Fotorat die aktuellen EU-Regelungen für generative KI als unzureichend und fordert ein strengeres Urheberrecht.

In seiner Stellungnahme vom 21. August 2025 bezieht der Fotorat sich auf die Veröffentlichung des europäischen „Code of Practice“, der Unternehmen die Einhaltung der Regeln erleichtern soll, und das Inkrafttreten der nächsten Stufe der europäischen KI-Verordnung (AI Act) am 2. August 2025.

„Aus Sicht der Urheberinnen und Urheber, deren Werke von den KI-Firmen ungefragt und ohne Gegenleistung für die Entwicklung generativer Systeme verwertet werden, sind diese Regelungen enttäuschend“, erklärt der Deutsche Fotorat.

Er fordert „bei der anstehenden Überprüfung der geltenden europäischen Richtlinie zu „Copyright in the Digital Single Market” (CDSM-Richtlinie) endlich Schritte zu unternehmen, um Lücken in der Gesetzgebung zu schließen und die Enteignung von Kreativen in einer juristischen Grauzone zu beenden.“

Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung stelle einen „fairen Ausgleich der Interessen aller Akteure“ in Aussicht. Das dürfe kein leeres Versprechen bleiben. „Daher fordert der Deutsche Fotorat:
1. Geistiges Eigentum muss beim KI-Training gesetzlich geschützt sein
2. KI-Unternehmen müssen Kreative angemessen vergüten
3. KI-Training darf nur mit aktiver Zustimmung der Urheber:innen erfolgen
4. KI-Training muss transparent stattfinden
5. Urheberinformationen dürfen nicht gelöscht werden
6. Der Unterschied zwischen authentischer Fotografie und KI-Bildern muss erkennbar bleiben
7. Die Rechte von Urheber:innen dürfen keine Verhandlungsmasse sein
8. Europäische Regulierungsverfahren müssen transparent und demokratisch geführt werden.“

Pressekontakt: info@urheber.info